Warum ein Tierquäler nun weniger Strafe zahlen muss

Rentner schlug seinem Hund auf die Schnauze – Schuldspruch bestätigt, Geldstrafe verringert.
Wegen Tierquälerei wurde der unbescholtene Angeklagte in der Berufungsverhandlung am Innsbrucker Oberlandesgericht (OLG) zu einer teilbedingten Geldstrafe von 3240 Euro (180 Tagessätze zu je 18 Euro) verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, zu bezahlende Teil 1620 Euro. Die anderen 1620 Euro wurden für eine Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen. Das im zweiten Rechtsgang ergangene Berufungsurteil ist rechtskräftig. Die mögliche Höchststrafe wäre zwei Jahre Gefängnis gewesen. Die verhängte Geldstrafe entspricht drei Monaten Haft.
Bestätigter Schuldspruch
Der angeklagte Pensionist schlug nach Ansicht der Richter im Jänner 2022 in Feldkirch auf der Straße seinem Hund mit der flachen Hand auf die Schnauze. Das Oberlandesgericht gab der Berufung des Angeklagten wegen Nichtigkeit keine Folge und bestätigte den Schuldspruch.
In erster Instanz hatte das Landesgericht Feldkirch eine teilbedingte Geldstrafe von 4320 Euro (240 Tagessätze zu je 18 Euro) verhängt, davon 2160 Euro unbedingt. Das Oberlandesgericht Innsbruck hielt die Sanktion für den unbescholtenen Angeklagten aber für zu streng und verringerte die zu bezahlende Geldstrafe um 540 Euro.
Neuer Prozess
Der nunmehr zuständige Richter des Landesgericht Feldkirch entschied sich für dieselbe Strafe wie jene Feldkircher Richterin, die im August 2022 im ersten Rechtsgang geurteilt hatte.
Der Angeklagte bekämpfte das erste Urteil vom August 2022 mit Erfolg. Das Oberlandesgericht Innsbruck hob das Urteil auf und ordnete einen neuen Strafprozess mit einem anderen Richter in Feldkirch an. Das Berufungsgericht vermisste im Feldkircher Ersturteil Feststellungen dazu, ob ein Schlag mit der flachen Hand auf die Schnauze einem Hund Schmerzen bereitet.
Erneuter Prozess
Auch für den Feldkircher Richter im zweiten Rechtsgang war erwiesen, dass der Angeklagte seinen Hund geschlagen hatte. Der Strafrichter hielt sich dabei an die belastende Aussage einer Passantin. Zudem hielt der gerichtlich bestellte Gutachter für Hunde fest, dass ein Schlag mit der flachen Hand auf die Schnauze einem Hund Schmerzen bereitet.
Der Angeklagte beantragte einen Freispruch. Denn er habe seinen Hund nicht geschlagen. Er habe nur in die Luft geschlagen und mit seinem Arm seinem Hund so ein Kommando gegeben, in welche Richtung das Tier nun mit ihm zu gehen habe. Denn ein anderer Hund sei auf seinen angeleinten Hund zugegangen.