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Nächste Gewalttat des erst 18-Jährigen

23.01.2024 • 23:00 Uhr
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Zu bezahlende Geldstrafe von 2835 Euro für Angeklagten, der Widersacher mit Kopfstoß Nase brach.

Zwei Gewalttaten des 18-Jährigen wurden bislang von der Justiz geahndet. Der Türkischstämmige aus dem Bezirk Bludenz kam zuerst für eine Körperverletzung mit einer Diversion davon und blieb damit unbescholten. Jetzt wurde der gut verdienende Angeklagte für das Verbrechen der schweren Körperverletzung zu einer teilbedingten Geldstrafe von 5670 Euro (270 Tagessätze zu je 21 Euro) verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, dem Gericht zu bezahlende Teil 2835 Euro. Die anderen 2835 Euro wurden für eine Bewährungszeit von drei Jahren bedingt nachgesehen.

Das vom Angeklagten akzeptierte Urteil ist nicht rechtskräftig, denn der Vertreter der Staatsanwaltschaft nahm drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Die mögliche Höchststrafe wäre fünf Jahre Gefängnis gewesen. Die verhängte Geldstrafe entspricht vier Monaten Haft.

Nase gebrochen

Der geständige 18-Jährige hat in Bludenz einem jungen Widersacher mit einem Kopfstoß die Nase gebrochen. Das mehrfache gebrochene Nasenbein musste operiert werden. Der Angeklagte hat dem Geschädigten als Teilschmerzengeld 2500 Euro zu bezahlen und 70 Euro an pauschalen Unkosten, insgesamt also vorläufig 2570 Euro. Der Verletzte sagte, der Angeklagte habe ihn bei Aufeinandertreffen vor der Tat mehrmals erfolglos dazu aufgefordert, ihm Wertgegenstände zu geben.

Keine Notwehr

Die beiden betroffenen jungen Leute seien aggressionsbereit gewesen, sagte Richter Dietmar Nußbaumer in seiner Urteilsbegründung. Es liege aber keine strafbefreiende Notwehr vor. Wegen des reumütigen Geständnisses könne von einer Haftstrafe abgesehen werden.

Zugunsten des Angeklagten habe er kein Unzuständigkeitsurteil gefällt, merkte der Strafrichter an. Der Kopfstoß gegen die Nase hätte auch als absichtliche schwere Körperverletzung gewertet werden können, mit einer Strafdrohung von bis zu zehn Jahren Gefängnis. Dann hätte ein Schöffensenat entscheiden müssen.