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Wehrlose missbraucht: Keine Haft für Täter

29.01.2024 • 09:00 Uhr
Sexueller Missbrauch im Lager einer Pizzeria <span class="copyright">Hartinger</span>
Sexueller Missbrauch im Lager einer Pizzeria Hartinger

Pizzakoch verging sich an alkoholisierter und schlafender Frau. Erstgericht verhängte teilbedingte Haftstrafe. Berufungsgericht sah von zu verbüßender Haftstrafe ab.

Der nicht bekämpfte Schuldspruch erfolgte wegen des Verbrechens des sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen Person. Dafür wurde der unbescholtene und nicht geständige Angeklagte im Juni 2023 in einem Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch zu 15 Monaten Gefängnis verurteilt. Davon betrug der unbedingte, zu verbüßende Teil fünf Monate. Zehn Haftmonate wurden für eine Bewährungszeit von drei Jahren bedingt nachgesehen. Der Angeklagte wurde dazu verpflichtet, der missbrauchten Frau als Teilschmerzengeld 2500 Euro zu bezahlen.

Überraschendes Urteil

Das Innsbrucker Oberlandesgericht (OLG) sah in zweiter Instanz überraschend von einer zu verbüßenden Haftstrafe ab. In der Strafberufungsverhandlung wurde am Donnerstag rechtskräftig eine bedingte, nicht zu verbüßende Haftstrafe von zehn Monaten und eine unbedingte, dem Gericht zu bezahlende Geldstrafe von 1200 Euro (300 Tagessätze zu je 4 Euro) festgelegt. Der Strafrahmen belief sich auf sechs Monate bis fünf Jahre Gefängnis. Die verhängte kombinierte Strafe entspricht 15 Monaten Haft. Die Feldkircher Richter gingen im Sinne der Anklage von keinem schweren Missbrauch mit einem Beischlaf oder einer dem Beischlaf gleichzusetzenden Handlung mit einer Strafdrohung von ein bis zehn Jahren Gefängnis aus. Stattdessen wurde ein Missbrauch mit einer geschlechtlichen Handlung festgestellt.

Missbrauch im Lager

Nach Ansicht der Richter hat der angeklagte Pizzakoch im Februar 2022 im Lager einer Pizzeria im Bezirk Bludenz eine dort eingeschlafene und erheblich alkoholisierte 27-Jährige oral im äußeren Intimbereich missbraucht. Demnach zog der verheiratete 43-Jährige zuvor dem widerstandsunfähigen Lokalgast die Jeanshose und die Unterhose aus. Die junge Saisonarbeiterin aus den Niederlanden sagte, als sie aufgewacht sei, habe der Angeklagte seinen Kopf zwischen ihren Schenkeln gehabt.

Unglaubwürdig war für das Landesgericht der angeklagte Südosteuropäer. Bei seiner ersten polizeilichen Befragung sagte der Beschuldigte, es sei zu keiner geschlechtlichen Handlung gekommen. Die Frau sei erheblich alkoholisiert gewesen. Danach ergab ein gerichtsmedizinisches Gutachten, dass im Intimbereich der Frau sein Speichel festgestellt wurde. Daraufhin gab der Beschuldigte einen sexuellen Kontakt zu. Er behauptete aber, die Initiative dazu sei von ihr ausgegangen. Die 27-Jährige sei keineswegs alkoholisiert gewesen.