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Bedingte Haft: Flasche auf den Kopf, Scherbe ins Gesicht

13.02.2024 • 11:53 Uhr
Prozess am Landesgericht Feldkirch.  Hartinger
Prozess am Landesgericht Feldkirch. Hartinger

Eine 19-jährige Frau wurde heute Vormittag am Landesgericht Feldkirch wegen absichtlich schwerer Körperverletzung verurteilt. Die Angeklagte und das Opfer sind inzwischen wieder ein Paar.

Das Opfer, ein 23-jähriger Mann, beendete am 22. September 2023 die Liebesbeziehung mit der 19-Jährigen. Darauf reagierte die eifersüchtige junge Frau wenige Stunden danach in alkoholisiertem Zustand mit massiver Gewalt.

Die geständige Angeklagte schlug ihrem Ex-Freund am 23. September gegen 3 Uhr in Bludenz zuerst eine Bierflasche auf den Kopf. Dabei zerbrach die Glasflasche. Trotzdem soll der 23-Jährige dadurch nach Angaben der Staatsanwaltschaft nicht verletzt worden sein. Danach versuchte sie, ihn mit einem Gemüsemesser zu stechen.

Gesicht zerschnitten

Zuletzt schnitt die Angeklagte ihm mit einer Scherbe eines zerbrochenen Spiegels ins Gesicht. Dadurch wurde der junge Mann aus dem Bezirk Bludenz schwer verletzt. Er erlitt eine mehr als 24 Tage andauernde gesundheitliche Beeinträchtigung.

Wegen des Verbrechens der absichtlichen schweren Körperverletzung wurde die unbescholtene Arbeitslose am Dienstag in einem Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch zu einer bedingten, nicht zu verbüßenden Haftstrafe von 18 Monaten und einer unbedingten, dem Gericht zu bezahlenden Geldstrafe von 1440 Euro (360 Tagessätze zu je 4 Euro) verurteilt. Als Teilschmerzengeld hat sie dem Geschädigten 3000 Euro zu bezahlen.

Entspricht der Mindeststrafe

Das Urteil des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richterin Sabrina Tagwercher ist rechtskräftig. Denn die von German Bertsch verteidigte Angeklagte und Staatsanwalt Heinz Rusch waren damit einverstanden. Der Strafrahmen belief sich wegen der Verwendung einer Scherbe als Waffe auf zwei bis zehn Jahre Gefängnis. Die verhängte kombinierte Strafe entspricht umgerechnet der Mindeststrafe von zwei Jahren Haft.

Mildernd gewertet wurden das Geständnis, die Unbescholtenheit, die verminderte Zurechnungsfähigkeit durch die Alkoholisierung und das Alter unter 21 Jahren. Eine zu verbüßende Haftstrafe wäre eine zu strenge Sanktion, sagte Richterin Tagwercher in ihrer Urteilsbegründung.

Wieder ein Paar

Die angeklagte 19-Jährige sagte, sie und der 23-Jährige seien inzwischen wieder ein Paar. Sie wohne nun bei ihm in dessen Elternhaus.

Opferanwältin Eva Müller sagte, der Geschädigte müsse jetzt mit einer großen Narbe im Gesicht leben. Er habe Angst, dass die Angeklagte wieder gewalttätig werden könnte. Die Privatbeteiligtenvertreterin merkte an, die Beschuldigte habe schon vor der Polizei zugegeben, dass sie ihren Ex-Freund absichtlich schwer verletzt habe. Das komme selten vor.