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Polizistin klagt: Bei Verfolgung verletzt

15.02.2024 • 23:00 Uhr
Polizistin klagt: Bei Verfolgung verletzt
Klagte die beiden Flüchtigen an (Symbolbild)Shutterstock

Polizistin stürzte in Bregenz nachts bei Verfolgung von wegrennendem Autofahrer und verletzte sich schwer. Sie fordert in Zivilprozess 40.000 Euro Schadenersatz.

Die Polizistin rannte in der Nacht auf den 1. Februar 2023 in Bregenz einem davonlaufenden Autofahrer und seinem ebenfalls zu Fuß die Flucht ergreifenden Beifahrer nach. Dabei kam die Beamtin zu Sturz und verletzte sich schwer. Sie soll, eine Abkürzung nehmend, über das Geländer einer Tiefgaragenabfahrt gesprungen und dabei zum Sturz gekommen sein.

Die Polizistin macht für ihre Verletzung die beiden von ihr geklagten Geflüchteten verantwortlich. Sie fordert in einem anhängigen Zivilprozess am Landesgericht Feldkirch 40.000 Euro Schadenersatz und die mit 5000 Euro bewertete gerichtliche Feststellung der Haftung für allfällige künftige Schäden aus dem Vorfall. Die Klägerin verlangt vor allem Schmerzengeld, Verdienstentgang, Pflegegeld, Haushaltshilfe und für ihren Gatten angefallene Besuchskosten im Spital.

Erhöhte Gefahrenlage

In der Klage wird damit argumentiert, die beiden Beklagten hätten mit ihrer nächtlichen Flucht für eine erhöhte Gefahrenlage für die sie verfolgende Polizistin gesorgt. Deshalb hätten die Beklagten für die Verletzungen der Verfolgerin zu haften.

Die Beklagtenvertreter Florin Reiterer und Oliver Diez beantragen die Abweisung der Klage. Reiterer sagte, der Autolenker habe gar nicht gehört, dass er von der Polizei zum Stehenbleiben aufgefordert worden sei, und nicht mitbekommen, dass er zu Fuß verfolgt worden sei. Die Verletzung der Polizistin zähle zu ihrem Berufsrisiko. Diez gab an, der Zweitbeklagte sei gar nicht weggerannt, sondern zur fraglichen Zeit daheim in seiner Wohnung gewesen. Weggerannt sei zusammen mit dem Fahrzeuglenker ein anderer Bregenzer.

Der Zivilprozess begann am Donnerstag am Landesgericht Feldkirch mit der vorbereitenden Tagsatzung. Richterin Larissa Bachmayer beschloss, im April an Ort und Stelle in Bregenz am Fluchtweg zu verhandeln.

Verfolgungsschäden

Die Zivilrichterin verwies auf höchstgerichtliche Rechtsprechung zu sogenannten Verfolgungsschäden. So entschied der Oberste Gerichtshof (OGH), dass ein Geflüchteter einem Polizisten Schadenersatz bezahlen muss, der sich bei der zu Fuß erfolgten Verfolgung in der Nacht auf einem Schotterweg in einem Schlagloch schwer verletzt hatte.

Der beklagte Autolenker im anhängigen Feldkircher Verfahren erhielt eine BH-Geldstrafe. Denn der junge Bregenzer fuhr mit dem Auto seiner Mutter alkoholisiert und nachts ohne Licht und verfügte über keinen Führerschein.