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Verleumdung: Strafe um 16.400 Euro erhöht

17.02.2024 • 23:00 Uhr
Verleumdung: Strafe um 16.400 Euro erhöht
Geldstrafe von 18.400 Euro für Angeklagten (Symbolbild) Shutterstock

Angeklagter warf sich auf Motorhaube eines Autos und behauptete, er sei niedergefahren worden. Berufungsgericht nahm weit höheres Einkommen an und hob Strafe drastisch an.

Als „fiese Aktion“ bezeichnete der Leitende Staatsanwalt Wilfried Siegele in der Berufungsverhandlung in dieser Woche am Landesgericht Feldkirch das Vorgehen des Angeklagten. Der Hotelier aus dem Bezirk Bludenz verleumdete nach den gerichtlichen Feststellungen einen Konkurrenten. Indem der Angeklagte wahrheitswidrig angab, er sei von einem Autolenker niedergefahren und verletzt worden. Damit verdächtigte er seinen 74-jährigen Konkurrenten, mit dem er stritt, falsch der fahrlässigen Körperverletzung.

Stattdessen warf sich der Angeklagte nach Ansicht des Bezirksgerichts Bludenz am 8. August 2023 in einer Gemeindegasse absichtlich auf die Motorhaube des fahrenden Autos seines Konkurrenten. Der 54-Jährige wurde dabei verletzt und musste ärztlich versorgt werden. Ein Gast eines Lokals filmte den Vorfall zufällig. Die Aufnahmen dienten vor Gericht als belastendes Beweismittel.

Geldstrafe für Verleumdung

Wegen des Vergehens der Verleumdung wurde der Angeklagte am Bezirksgericht zu einer Geldstrafe von 2000 Euro (200 Tagessätze zu je 10 Euro) verurteilt. Die mögliche Höchststrafe wäre eine Haftstrafe von einem Jahre oder eine Geldstrafe von 720 Tagessätzen gewesen.

Die Staatsanwaltschaft Feldkirch beantragte mit ihrer Strafberufung eine höhere Geldstrafe. Weil das Bezirksgericht das Einkommen des Angeklagten zu gering bemessen habe. Die Strafverfolgungsbehörde bemängelte die aus ihrer Sicht zu niedrige Höhe des einzelnen Tagessatzes. Geldstrafen setzen sich aus einer Multiplikation des Ausmaßes der Schuld mit dem wirtschaftlichen Leistungsvermögen von Angeklagten zusammen.

Berufungsgericht erhöht Strafe

Der Strafberufung wurde in der Berufungsverhandlung Folge gegeben. Das Berufungsgericht unter dem Vorsitz von Landesgerichtspräsidentin Angelika Prechtl-Marte erhöhte die Geldstrafe drastisch gleich um 16.400 Euro. In zweiter Instanz wurde die zu bezahlende Strafe mit 18.400 Euro (200 Tagessätze a’ 92 Euro) festgesetzt. Das Urteil ist nun rechtskräftig.

Der Berufungssenat, dem auch die Richter Martin Mitteregger und Dietmar Nußbaumer angehören, begründete seine Entscheidung mit dem monatlichen Einkommen des Hoteliers, der nach den polizeilichen Erhebungen auch über verschiedene Nebeneinkünfte verfügt. Demnach könne dem Angeklagten zugemutet werden, dass ihm von seinem Monatseinkommen rund 2700 Euro für die Bezahlung der Geldstrafe abgezogen werden, pro Tag 92 Euro.