Lokal

Vier Jahre Gefängnis nach Verfolgungsjagd

28.02.2024 • 23:00 Uhr
Vier Jahre Gefängnis nach Verfolgungsjagd
Der Angeklagte fuhr 120 km/h in einer 50er Zone Shutterstock

Vorbestrafter 39-Jähriger fuhr nach Ansicht des Richters auf Flucht vor Polizei in Hard mit Auto auf Polizistin zu, die sich mit Sprung zur Seite in Sicherheit bringen musste.

Wegen versuchter schwerer Körperverletzung, versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt, Gefährdung der körperlichen Sicherheit, Gebrauchs fremder Ausweise, Urkundenunterdrückung, gefährlicher Drohung und unerlaubten Umgangs mit Suchtgiften wurde der mit acht Vorstrafen belastete Angeklagte am Mittwoch am Landesgericht Feldkirch zu vier Jahren Gefängnis verurteilt.

Nicht rechtskräftig

Das Urteil von Richter Theo Rümmele ist nicht rechtskräftig. Der von Michael Hofer verteidig­te Angeklagte nahm drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Staatsanwalt Richard Gschwenter meldete vorläufig Strafberufung an. Der angeklagte 39-Jährige hat fünf einschlägige Vorstrafen und bereits zumindest zwei einschlägige Haftstrafen verbüßt. Deshalb erhöhte sich der Strafrahmen um die Hälfe auf sechs Monate bis siebeneinhalb Jahre Gefängnis. Der mit einem Aufenthaltsverbot für Österreich belegte Türke fuhr am 6. Dezember 2023 mit seinem Auto in Hard der kontrollierenden Polizei davon. Dabei raste der Pkw-Lenker nach den gerichtlichen Feststellungen in Tempo-50-Zonen mit bis zu 120 Stundenkilometern, missachtete Rotlicht bei Kreuzungen, verursachte einen Auffahrunfall, bei dem der andere Fahrer unverletzt blieb, und gefährdete Verkehrsteilnehmer.

Sprung zur Seite

Eine Polizistin versuchte, den Flüchtenden in Hard aufzuhalten. Der Angeklagte fuhr nach Ansicht des Richters auf die auf der ausgeleuchteten Straße stehende Beamtin zu. Demnach musste sich die 24-Jährige mit einem Sprung zur Seite in Sicherheit bringen, um nicht angefahren zu werden. Diesen Vorfall wertete das Gericht als versuchten Widerstand gegen die Staatsgewalt und versuchte schwere Körperverletzung. Die Verfolgungsjagd endete mit der Festnahme des Autofahrers. Der Vorbestrafte wurde in Untersuchungshaft genommen. Er war durch Kokain beeinträchtigt und wies sich mit einem fremden Personalausweis aus.

Im Juli 2023 drohte der Angeklagte laut Urteil am Telefon einer Frau, sie und ihre Familie umzubringen. Der Angeklagte bestritt die gefährliche Drohung, den versuchten Widerstand gegen die Staatsgewalt und die versuchte schwere Körperverletzung. Er behauptete, er könne gar nicht angerufen haben, weil ihm seine Freundin alle Handys abgenommen habe. Zudem gab der 39-Jährige an, er sei nicht auf die Polizistin zugefahren. Stattdessen sei er der auf der Straße stehenden Frau mit seinem Fahrzeug ausgewichen.