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Haftstrafe: Schlafendes Mädchen missbraucht

01.03.2024 • 23:00 Uhr
Angeklagter muss sich einer Sexualtherapie unterziehen. <span class="copyright">Klaus Hartinger</span>
Angeklagter muss sich einer Sexualtherapie unterziehen. Klaus Hartinger

46-Jähriger berührte Zehnjährige im Intimbereich und griff im Internet auf drei Bilder von missbrauchten Kindern zu: sieben von 21 Haftmonaten hat Unbescholtener zu verbüßen.

Wegen sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen Person, sexuellen Missbrauchs von Unmündigen und pornografischer Darstellung von Minderjährigen wurde der unbescholtene Angeklagte am Freitag in einem Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch zu 21 Monaten Gefängnis verurteilt. Davon hat er sieben Haftmonate zu verbüßen. 14 Monate wurden für eine Bewährungszeit von drei Jahren bedingt nachgesehen. Zudem hat der 46-Jährige sich während der Probezeit einer Sexualtherapie zu unterziehen und Bewährungshilfe in Anspruch zu nehmen.

Das vergleichsweise strenge Urteil des Schöffensenats, mit dem der Angeklagte einverstanden war, ist nicht rechtskräftig. Denn Staatsanwalt Simon Mathis nahm drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Der Strafrahmen belief sich auf sechs Monate bis fünf Jahre Gefängnis.

Ins Zimmer geschlichen

Der geständige Angeklagte schlich sich im Oktober 2021 nach einer Kindergeburtstagsfeier bei einer befreundeten Unterländer Familie nachts in ein Zimmer. Dort gab der ledige Mann einem schlafenden Mädchen einen Wangenkuss. Danach griff er der Zehnjährigen in die Unterhose und berührte sie im Intimbereich. Dabei wachte das unmündige Kind auf. Das Mädchen berichtete danach seinen Eltern vom Übergriff. Der Angeklagte gab auch zu, dass er 2020 im Internet auf drei Bilder von missbrauchten Kindern zugriff.

Kein reumütiges Geständnis.

Mildernd wertete der Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richterin Lisa Pfeifer die Unbescholtenheit, die Alkoholisierung beim Übergriff und das Geständnis. Allerdings sei das Geständnis kein reumütiges gewesen, sagte die Richterin. Weil der Angeklagte vor Gericht nur von den nachteiligen Folgen des Übergriffs für ihn und nicht von jenen für das Mädchen gesprochen habe. Während seiner Sexualtherapie werde er auch Empathie lernen müssen.

Teilschadenersatz

Als Teilschadenersatz hat der arbeitslose Akademiker dem missbrauchten Mädchen 1500 Euro zu bezahlen. Der Angeklagte sagte vor Gericht, es sei unvernünftig und dumm gewesen, was er getan habe. Der beisitzende Richter Dietmar Nußbaumer merkte dazu an, was der Angeklagte dem Kind angetan habe, sei brutal gewesen. Das Opfer werde wohl ein Leben lang mit den Folgen der Tat leben müssen.

Er habe mit einer Therapie schon vor dem Prozess beginnen wollen, berichtete der angeklagte Unterländer. Die Therapieeinrichtung habe ihm aber mitgeteilt, zuerst sei das Urteil abzuwarten.