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So lautet das Urteil nach tödlichem Unfall in Dornbirn-Haselstauden

07.03.2024 • 16:09 Uhr
Die Unfallstelle in Dornbirn-Haselstauden.
Die Unfallstelle in Dornbirn-Haselstauden.

Grob fahrlässige Tötung: 26-jähriger Porschefahrer fuhr zu schnell und alkoholisiert und verletzte bei Zusammenstoß auf Schutzweg in Dornbirn 76-jährige Fußgängerin tödlich.
 

Ein tödlicher Unfall in Dornbirn-Haselstauden im Oktober des vergangenen Jahres hatte für einen Mittzwanziger ein gerichtliches Nachspiel. Der Lenker musste sich heute vor dem Landesgericht Feldkirch verantworten. Die NEUE war beim Prozess dabei.

Der unbescholtene Angeklagte wurde wegen grob fahrlässiger Tötung zu einer teilbedingten Haftstrafe von 15 Monaten verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, zu verbüßende Teil fünf Monate. Zehn Haftmonate wurden für eine Bewährungszeit von drei Jahren bedingt nachgesehen. Als Teilschadenersatz hat der 26-Jährige vier Hinterbliebenen insgesamt 400 Euro zu bezahlen.

Frau kam aus der Kirche

Der Angeklagte fuhr nach den gerichtlichen Feststellungen am Abend des 20. Oktober 2023 in Dornbirn-Haselstauden mit seinem Porsche auf einem gut ausgeleuchteten Schutzweg eine 76-jährige Fußgängerin an. Die Frau, die sich nach einem Kirchgang auf dem Heimweg befand, wurde gegen die Windschutzscheibe und über das Fahrzeugdach letztlich auf die Straße geschleudert. Sie erlag im Landeskrankenhaus Feldkirch ihren Verletzungen.

Prozess fand am Landesgericht Feldkirch statt. <span class="copyright">Hartinger</span>
Prozess fand am Landesgericht Feldkirch statt. Hartinger

Der Autolenker fuhr nach Angaben Unfallgutachters Christian Wolf in der Tempo-40-Zone ungebremst mit 61 km/h gegen die Fußgängerin. Der Sachverständige hatte Daten des Airbagsteuergeräts ausgelesen. Hätte sich der Autofahrer an die erlaubte Höchstgeschwindigkeit gehalten und rechtzeitig gebremst, wäre der Unfall wohl knapp vermeidbar gewesen, meinte der verkehrstechnische Sachverständige.

1 Promille Alkohol im Blut

Zudem war der Autofahrer mit 1,0 Promille alkoholisiert. Es war zum Unfallzeitpunkt gegen 19.10 Uhr dunkel und die Straße nass. Der Angeklagte sagte, er habe die Fußgängerin nicht gesehen. Er denke jeden Tag an das von ihm zu verantwortende Unglück. Es gehe ihm seither schlecht. Er befinde sich in psychologischer Behandlung. Er könne keine Nacht durchschlafen.

Mildernd wirkten sich die Unbescholtenheit und das reumütige Geständnis aus. Das Verhalten des Fahrzeuglenkers sei unverantwortlich gewesen, sagte Richter Wehinger. Denn der Angeklagte sei bei Dunkelheit und Nässe zu schnell und alkoholisiert gefahren. Auch zur Abschreckung der Allgemeinheit sei deshalb eine Gefängnisstrafe zu verhängen gewesen, die zum Teil verbüßt werden müsse.  

Nicht rechtskräftig

Das Urteil von Richter Alexander Wehinger ist nicht rechtskräftig. Denn der von Manuel Dietrich verteidigte Angeklagte und Staatsanwalt Simon Mathis nahmen drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Die mögliche Höchststrafe wäre drei Jahre Gefängnis gewesen. Die Gewerbeberechtigung wurde dem angeklagten Unternehmer nicht entzogen. Der Entzug wurde für eine Bewährungszeit von drei Jahren bedingt nachgesehen.