Bezirk Dornbirn: Frau sechs Tage lang gefangen gehalten

23-Jährige wurde in Wohnung der Schwiegereltern ihres Bruders tagelang eingesperrt. Am Freitag standen die Angeklagten vor Gericht.
Ihr rumänischer Bruder und seine rumänischen Schwiegereltern sollen nicht damit einverstanden gewesen sein, dass die 23-jährige Rumänin einen bosnischen Freund hat. Angeblich deshalb wurde die in der Schweiz lebende Frau nach den gerichtlichen Feststellungen zwischen 1. und 6. Juli 2023 in der Wohnung der Schwiegereltern ihres Bruders im Bezirk Dornbirn sechs Tage lang eingesperrt.
Das Urteil
Wegen Freiheitsentziehung wurde die unbescholtene, 52-jährige Erstangeklagte am Freitag am Landesgericht zu einer bedingten, nicht zu verbüßenden Haftstrafe von vier Monaten und einer unbedingten, dem Gericht zu bezahlenden Geldstrafe von 800 Euro (200 Tagessätze zu je 4 Euro) verurteilt. Ihr vorbestrafter, 56-jähriger Gatte zu einer bedingten Freiheitsstrafe von vier Monaten und einer Geldstrafe von 880 Euro (220 Tagessätze a’ 4 Euro). Über den mit fünf Vorstrafen belasteten, 28-jährigen Bruder des Opfers wurde wegen Anstiftung zur Freiheitsentziehung eine bedingte Gefängnisstrafe von fünf Monaten und eine Geldstrafe von 960 Euro (240 Tagessätze zu je 4 Euro) verhängt.
Belastende Angaben
Richterin Pfeifer ging von den belastenden Angaben der 23-Jährigen vor der Polizei aus. Dabei sagte die Rumänin, sie sei freiwillig zur Wohnung mitgefahren. Dort sei sie sechs Tage lang eingesperrt worden. Ihr sei aber keine Gewalt angetan worden, sie sei nicht bedroht worden. Und sie habe genug zu essen und trinken bekommen. Die Polizei fand von ihr geschriebene und aus dem Fenster geworfene Briefe, in denen sie um Hilfe bat, in der Wiese neben dem Wohnblock, in dem die junge Frau gefangen gehalten wurde.
Die drei Angeklagten bestritten die Tatvorwürfe. Ihre Angaben seien allerdings widersprüchlich und deshalb unglaubwürdig gewesen, sagte Richterin Pfeifer in ihrer Urteilsbegründung.
Behauptungen
Vor Gericht behauptete die 23-jährige Rumänin als Zeugin, sie habe vor der Polizei wegen ihrer psychischen Probleme die Unwahrheit gesagt. Tatsächlich sei sie gar nicht eingesperrt worden. Nun hat die Zeugin mit einem Strafverfahren wegen falscher Zeugenaussage zu rechnen.
Nicht rechtskräftig
Das Urteil von Richterin Lisa Pfeifer ist nicht rechtskräftig. Die Angeklagten akzeptierten die Entscheidung, erhielten aber drei Tage Bedenkzeit, weil sie keinen Verteidiger hatten. Staatsanwalt Elias Zortea gab keine Erklärung ab. Die mögliche Höchststrafe wäre drei Jahre Gefängnis gewesen.