Haft: Morddrohung gegen BH-Mitarbeiter

55-Jähriger sagte zu IfS-Sozialarbeiterinnen, er werde für seine Kinder zuständigem BH-Sachbearbeiter Kopf abschneiden. Teilbedingte Haftstrafe wegen gefährlicher Drohung.
Wegen gefährlicher Drohung nach Paragraf 107 Absatz 2 des Strafgesetzbuches wurde der unbescholtene Angeklagte (55) am Mittwoch am Landesgericht Feldkirch zu einer teilbedingten Gefängnisstrafe von sieben Monaten verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, zu verbüßende Teil zwei Monate. Die anderen fünf Haftmonate wurden für eine Bewährungszeit von drei Jahren bedingt nachgesehen.
Das Urteil von Richter Theo Rümmele, mit dem der Angeklagte und Staatsanwalt Heinz Rusch einverstanden waren, ist rechtskräftig. Die mögliche Höchststrafe wäre drei Jahre Gefängnis gewesen. Der Angeklagte befindet sich seit 24. April in Untersuchungshaft und wird am kommenden Dienstag aus dem Feldkircher Gefängnis in die Freiheit entlassen werden.
Der verheiratete Türke sagte den gerichtlichen Feststellungen zufolge am 24. April in Dornbirn zu zwei Sozialarbeiterinnen des Instituts für Sozialdienste (IfS), er werde den für seine Kinder zuständigen Sachbearbeiter der Kinder- und Jugendhilfe der Bezirkshauptmannschaft Bregenz ausfindig machen und töten. Er werde dem BH-Mitarbeiter nach Hause folgen und ihm vor den Augen seiner Familie den Kopf abschneiden.
BH-Mord
In letzter Zeit gebe es immer wieder derartige Vorfälle bei Behörden, sagte Richter Rümmele. Mittlerweile seien daher bei solchen Drohungen Haftstrafen notwendig. 2019 erstach ein Türke in der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn den Leiter der Sozialabteilung. Der heute 39-jährige Täter wurde 2021 rechtskräftig wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Seit dieser Tat werden Straftaten in Behörden strenger bestraft. Verteidigerin Lisa Ramsauer-Mitteregger sagte, ihr Mandant habe keinen Kontakt zu seinen Kindern. Die Kinder- und Jugendhilfe sei dazwischengeschaltet.
Mildernd gewertet wurden Unbescholtenheit, reumütiges Geständnis und eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit durch Medikamenteneinfluss. Erschwerend wirkte sich aus, dass die Drohungen vor zwei Personen geäußert wurden.
Der Angeklagte bekannte sich schuldig. Er habe Medikamente eingenommen und sei deshalb beeinträchtigt gewesen. Seit Jahren befinde er sich im Krankenstand und habe einen Behindertenpass, gab der Mann aus dem Bezirk Dornbirn zu Protokoll. In Zukunft werde er zum Selbstschutz und zum Schutz von Behördenmitarbeitern nur begleitet von Polizisten öffentliche Institutionen aufsuchen.