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Entlassen: Lehrer zeigt Schülern Nacktfotos

30.06.2024 • 08:00 Uhr
Entlassen: Lehrer zeigt Schülern Nacktfotos
Der Arbeitsprozess wurde am Landesgericht Feldkirch gehalten. hartinger

Gymnasiallehrer bekämpft in Arbeitsprozess seine Entlassung. Er soll im Unterricht Schüler­innen seine Badefotos präsentiert haben.

Der Arbeitsprozess am Landesgericht Feldkirch begann am vergangenen Donnerstag mit der vorbereitenden Tagsatzung. Arbeitsrichter Klaus Schurig vertagte als Senatsvorsitzender die Verhandlung auf August. Dann sollen auch Schülerinnen als Zeugen befragt werden. Der klagende Lehrer bekämpft mit seiner Klage gegen die Republik Österreich seine Entlassung. Der Kläger behauptet, er habe keinen Entlassungsgrund gesetzt, und die Entlassung sei verspätet erfolgt.

Eigene Badebilder gezeigt

Die Republik wird durch die Wiener Finanzprokuratur vertreten. Die Finanzprokuratur stelle den Vorfall so dar, teilte Gerichtssprecher Dietmar Nußbaumer auf Anfrage mit: In einer Supplierstunde an einem Gymnasium habe der Kunstlehrer am 16. Februar Schülern und Schülerinnen auch Fotos von seinem Handy gezeigt, die ihn nackt beim Baden zeigen. Das habe der Lehrer zugestanden. Die eigenen Nacktfotos habe der Kunstlehrer im Vergleich zu gemeinsam angesehenen Aktbildern aus einem Kunstbuch präsentiert.
Für die Schulbehörde seien nicht die Aktbilder aus dem Kunstbuch das Problem gewesen, sondern die privaten Nacktfotos. Das entnahm Nußbaumer der Klagebeantwortung. Demnach habe der Lehrer die eigenen Nacktfotos derart lange hergezeigt, dass eine Schülerin zumindest eine Aufnahme abfotografieren habe können.

Nach einem Gespräch mit der Schuldirektorin sei der Lehrer am 5. März vom Dienst freigestellt worden, so der Mediensprecher des Landesgerichts. Am 22. März sei die schriftliche Entlassung durch die Bildungsdirektion Vorarlberg in Bregenz erfolgt. Den langen Zeitraum zwischen dem Vorfall und der Entlassung erkläre die beklagte Partei mit der Klärung der Umstände.

Keine mediale Stellungnahme

Der Anwalt des Klägers war zu keiner medialen Stellungnahme bereit. Richter Schurig stoppte während der Gerichtsverhandlung mit dem Hinweis auf den anwesenden Pressevertreter den Versuch des Klägers, den Vorfall aus seiner Sicht zu schildern.

Die Vertreterin der Finanzprokuratur sagte, die jüngste von dem Vorfall betroffene Schülerin sei 13 Jahre alt gewesen. Die Beklagtenvertrerterin bot für einen Vergleich die einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses an. Damit hätte der Kläger Abfertigungsansprüche nach rund 20 Jahren im Schuldienst. Der Kläger will über den Vergleichsvorschlag noch nachdenken. Sein Anwalt merkte im Gerichtssaal an, er empfehle seinem Mandaten, das Angebot anzunehmen.