Therapie statt Haft für Fahrraddiebe

Haftstrafen müssen nicht verbüßt werden, wenn vorbestrafte Drogensüchtige sich therapieren lassen.
Der Schuldspruch erfolgte wegen gewerbsmäßig schweren Einbruchsdiebstahls. Dafür wurde der mit 17 Vorstrafen belastete Erstangeklagte am Donnerstag am Landesgericht Feldkirch zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt. Über den fünffach vorbestraften Zweitangeklaten wurde eine Freiheitsstrafe von 15 Monaten verhängt. Bei ihm kommen sechs Haftmonate aus einer vorzeitigen Entlassung aus dem Gefängnis hinzu. Damit beträgt für ihn die Gesamtstrafe 21 Monate Haft.
Strafrahmen
Die Urteile von Richterin Sabrina Tagwercher, mit dem die Angeklagten und Staatsanwältin Karin Krehn einverstanden waren, sind rechtskräftig. Der Strafrahmen für den Zweitangeklagten belief sich auf sechs Monate bis fünf Jahre Gefängnis, für den rückfälligen Erstangeklagten auf sechs Monate bis siebeneinhalb Jahre.
Die geständigen Angeklagten brachen Schlösser auf und stahlen zwischen Mai und Juli in Bregenz und auch in St. Gallen neun Geschädigten fünf E-Bikes, ein Mountainbike und drei E-Scooter.
Gestohlenen E-Scooter verkauft
Bis auf einen E-Scooter konnte die gesamte Diebesbeute sichergestellt werden. Die entstandenen Schäden von 370 Euro bereits gutgemacht. Den E-Scooter verkauften die Angeklagten nach eigenen Angaben um 100 Euro. Sie hätten auch die anderen gestohlenen Fahrzeuge verkaufen wollen, zur Finanzierung ihrer Drogensucht, sagte die drogensüchtigen 34-Jährigen.
Weil Beschaffungskriminalität vorliegt, haben die Verurteilte eine Chance auf Therapie statt Strafe. Sollten sie sich einer Drogentherapie unterziehen, müssten die verhängten Gefängnisstrafen nicht verbüßt werden. Allerdings befinden sich der Erstangeklagte, der schon sieben Mal im Gefängnis war, und der nach der am 29. März erfolgten Haftentlassung rasch rückfällig gewordene Zweitangeklagte seit Juli in Untersuchungshaft. Daraus werden sie erst entlassen, wenn das einzuholende Drogengutachten vorliegt und ihnen Therapie statt Strafe gewährt wird.