Haft: Eifersüchtiger erfand Vergewaltigung

Zwei Jahre Gefängnis für vorbestraften 41-Jährigen, der dem Urteil zufolge aus Eifersucht bewusst wahrheitswidrig behauptete, 54-Jähriger habe seine Freundin vergewaltigt.
Wegen des Verbrechens der Verleumdung sowie der Vergehen der Sachbeschädigung, dauernden Sachentziehung und Gefährdung der körperlichen Sicherheit wurde der mit fünf einschlägigen Vorstrafen belastete Angeklagte am Landesgericht Feldkirch zu zwei Jahren Haft verurteilt. Das Urteil von Richterin Lisa Pfeifer ist nicht rechtskräftig. Der von Felix Graf verteidigte Angeklagte und Staatsanwältin Melanie Wörle meldeten Strafberufung an, zum Vorteil und zum Nachteil des Angeklagten.
Der Strafrahmen für das Verbrechen der Verleumdung beträgt sechs Monate bis fünf Jahre Haft. Nach den gerichtlichen Feststellungen behauptete der 41-Jährige aus Eifersucht bewusst wahrheitswidrig vor der Polizei, ein arbeitsloser 54-Jähriger habe seine Freundin vergewaltigt.
Dem Urteil zufolge entwendete der Eifersüchtige zehn Radschrauben vom Auto des verleumdeten 54-Jährigen. Bei seiner Tat hätten sich die Räder aber nicht am Fahrzeug befunden, sagte der Angeklagte.
Gegen Mauer gefahren
Zudem fuhr der angeklagte Deutsche nach Ansicht der Richterin mit 2,10 Promille am Steuer mit einem Pkw in Vorarlberg gegen eine Mauer und gefährdete dadurch seine Beifahrerin. Warum er trotz seines Aufenthaltsverbots nach Österreich eingereist sei, fragte Staatsanwältin Wörle. Weil er mit 2,10 Promille alkoholisiert gewesen sei, antwortete der Angeklagte.
Mildernd gewertet wurde das Geständnis des Angeklagten. Erschwerend wirkten sich vor allem die fünf einschlägigen Vorstrafen aus. Weder mildernd noch erschwerend wirkte sich die Alkoholisierung aus, weil der Angeklagten schon in der Vergangenheit Straftaten im alkoholisierten Zustand begangen hat.
Verteidiger Graf sagte, sein Mandant habe eine Alkoholentzugstherapie antreten wollen. Davor aber sei über ihn Untersuchungshaft verhängt worden. Die Entzugstherapie sei nur aufgeschoben, aber nicht aufgehoben, ergänzte der Angeklagte.
Körperverletzung
Noch nicht entschieden wurde über den Anklagevorwurf der Körperverletzung, weil noch ein Zeuge befragt werden wird. Dazu wird dem Angeklagten zur Last gelegt, er habe in einer Bar im Bezirk Feldkirch seiner rumänischen Freundin ins Gesicht geschlagen und sie dabei leicht verletzt. Die 42-jährige Zeugin gab dazu vor Gericht zu Protokoll, sie sei ohne Zutun des Angeklagten vom Barhocker gefallen. Der Angeklagte sagte, er habe noch nie einer Frau ins Gesicht geschlagen.