Hund zubeißen lassen: Haft für Hundehalter

43-Jähriger hetzte seinen Hund auf einen 24-Jährigen, der durch zwei Bisse schwer verletzt wurde.
Wegen des Verbrechens der schweren Körperverletzung wurde der mit vier Vorstrafen belastete Angeklagte am Mittwoch am Landesgericht Feldkirch zu einer teilbedingten Haftstrafe von zwei Jahren verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, zu verbüßende Teil acht Monate. 16 Monate wurden für eine Bewährungszeit von drei Jahren bedingt nachgesehen. Hinzu kamen sechs Haftmonate aus einer offenen Vorstrafe von 2021 wegen schwerer Körperverletzung. Damit beträgt die zu verbüßende Gesamtstrafe 14 Monate.
Als Teilschmerzengeld hat der obdachlose Arbeitslose dem Geschädigten 2000 Euro zu bezahlen. Der 43-jährige Tunesier hat Bewährungshilfe in Anspruch zu nehmen und sich wegen seines Alkoholproblems einer ambulanten Suchttherapie zu unterziehen.
Das Urteil von Richterin Lisa Pfeifer, mit dem der von Manuel Dietrich verteidigte Angeklagte und Staatsanwältin Julia Berchtold einverstanden waren, ist rechtskräftig. Der Strafrahmen belief sich auf sechs Monate bis fünf Jahre Gefängnis.
Streitgespräch
Nach den gerichtlichen Feststellungen hetzte der Angeklagte am 23. August auf der Pipeline am Bregenzer Bodenseeufer seinen Mischlingshund nach einem Streitgespräch auf einen 23-jährigen Afghanen. Demnach befahl der Angeklagte seinem Hund, den Widersacher zu beißen. Das Opfer erlitt zwei Bisswunden, am rechten Unterarm und seitlich am Rücken. Dabei handelte es sich um schwere Verletzungen, mit 24 Tage übersteigenden gesundheitlichen Beschwerden.
Der Angeklagte holte dem Urteil zufolge nach dem Gespräch seinen Hund und ging zusammen mit dem Tier zum Leasingarbeiter hin. Nach Ansicht der Strafrichterin ließ der 43-Jährige den Hund gezielt auf den 23-Jährigen los.
Mildernd wurde nichts gewertet. Der Angeklagte war zwar zur Tatzeit alkoholisiert. Aber ihm war laut Urteil bewusst, dass er unter Alkoholeinfluss zu Straftaten neigt. Erschwerend wirkten sich etwa die einschlägigen Vorstrafen aus.
Widersprüchlich
Der Angeklagte machte vor der Polizei und vor Gericht widersprüchliche Angaben. Er sei nicht glaubwürdig gewesen, sagte Richterin Pfeifer in ihrer Urteilsbegründung. Die Strafrichterin stützte sich vor allem auf die belastenden Angaben von zwei jungen Zeuginnen.
Die Richterin sah davon ab, den Angeklagten auch noch acht offene Haftmonate aus einer Verurteilung vom Vorjahr wegen falscher Zeugenaussage und Begünstigung verbüßen zu lassen.