Lokal

Haftstrafe nach bewaffnetem Überfall auf Wettlokal in Götzis

07.01.2025 • 12:50 Uhr
Goetzis am 13.11.2021 PI Polizei Goetzis Überfall Tipico nach
Das Wettlokal in Götzis wurde im Jahr 2021 gleich dreimal überfallen. Mathis/Archiv

Schöffensenat hielt Angeklagten für den Räuber, der 2021 in Götzis 950 Euro erbeutet hat. Seine DNA wurde drei Jahre nach dem Vorfall auf der Tatkleidung gefunden.

Wegen des Verbrechens des schweren Raubes und des Vergehens des verbotenen Waffenbesitzes wurde der unbescholtene Angeklagte am Montag in einem Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch zu drei Jahren und acht Monaten Gefängnis verurteilt. Als Schadenersatz hat er der überfallenen Angestellten vorerst 500 Euro zu bezahlen und einer Versicherung die Rückzahlung der Beute von 950 Euro.

Die Tat

Nach den gerichtlichen Feststellungen erbeutete der Angeklagte am 17. Juni 2021 bei einem bewaffneten Überfall auf ein Sportwettlokal in Götzis 950 Euro. Demnach forderte der mit einem Teleskopschlagstock bewaffnete und vermummte Räuber Geld von einer Angestellten.

DNA-Spuren

Nach Ansicht des Senats unter dem Vorsitz von Richterin Lisa-Sophia Huter handelt es sich bei dem Angeklagten um den Täter. Das Gericht berief sich dabei auf DNA-Spuren des Angeklagten, die auf der Tatkleidung sichergestellt wurden, auf einer Sonnenbrille und einem Arbeitshandschuh. Diese Utensilien wurden in Tatortnähe gefunden.

Drei Jahre nach dem Überfall konnten die Spuren auf der Täterkleidung dem Angeklagten zugeordnet werden. Denn im Vorjahr wurde bei dem 25-Jährigen ein Mundhöhlenabstrich vorgenommen. Gegen den türkischstämmigen Mann aus dem Bezirk Feldkirch wurde damals wegen des Verdachts der Körperverletzung und einer Drohung mit einem Messer ermittelt.

2021 wurden zwei weitere Raubüberfälle auf das Sportwettlokal in Götzis begangen, die allerdings noch nicht aufgeklärt werden konnten.

Kein Zweifel an Schuld

Der Angeklagte sagte, er sei nicht schuldig. Verteidiger Hamza Ovacin beantragte einen Freispruch. Aber der Schöffensenat habe nicht den Hauch eines Zweifels an der Täterschaft des Anklagten, sagte Richterin Huter in ihrer Urteilsbegründung.

Mildernd gewertet wurden die Unbescholtenheit, das Wohlverhalten seit der länger zurückliegenden Tat und die verminderte Zurechnungsfähigkeit des kognitiv eingeschränkten Angeklagten.

Erschwerend wirkten sich das Vorliegen von zwei Delikten und die massiven Folgen bei der überfallenen Angestellten aus. Die junge Frau sagte als Zeugin, sie befinde sich wegen des Überfalls weiterhin in psychiatrischer Behandlung und müsse Medikamente nehmen.

Das Urteil des Schöffensenats ist nicht rechtskräftig. Denn der Angeklagte  und Staatsanwalt Heinz Rusch nahmen drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Der Strafrahmen belief sich auf 1 bis 15 Jahre Haft.