Tierhalter aus dem Unterland ließ Ziegen verenden

Unbescholtener 35-Jähriger kam vorerst mit diversioneller Geldbuße davon.
Im Strafantrag wird dem Angeklagten vorgeworfen, er habe zwischen Juni und September 2024 in Dornbirn auf einer gepachteten Wiese seine Ziegen nicht artgerecht gefüttert, die Umzäunung nicht abgeändert, kein Frischwasser zur Verfügung gestellt, die Unterkunft nicht von Kot befreit, die von Parasiten befallenen Tiere nicht tierärztlich versorgen lassen, die Klauen nicht regelmäßig von Horn befreit und die Ziegen nicht regelmäßig gemolken.
Dadurch seien Ziegen erkrankt und einige der Tiere sogar verendet, so die Staatsanwaltschaft Feldkirch. Die Anzahl der verendeten Tiere ist nicht bekannt.
1000 Euro
Der 35-jährige Unterländer wurde wegen Tierquälerei angeklagt. In der Hauptverhandlung am Landesgericht Feldkirch wurde dem Nebenerwerbslandwirt am Mittwoch eine Diversion gewährt. Die Geldbuße beträgt 1000 Euro. Die pauschalierten Verfahrenskosten belaufen sich auf 150 Euro. Wenn der netto 2400 Euro verdienende Arbeiter dem Gericht innerhalb der nächsten sechs Monate den Gesamtbetrag von 1150 Euro überweist, soll das Strafverfahren eingestellt werden, ohne Eintrag ins Strafregister.
Der Angeklagte war mit der diversionellen Erledigung einverstanden. Aber Staatsanwalt Markus Fußenegger sprach sich dagegen aus. Sobald die Geldbuße und die Verfahrenskosten bezahlt sind, wird die Staatsanwaltschaft Beschwerde einlegen. Darüber wird dann das Oberlandesgericht Innsbruck entscheiden.
Angeklagter hält weiter Ziegen
Staatsanwalt Fußenegger sagte, eine Verurteilung wegen Tierquälerei sei auch deshalb notwendig, damit die Bezirkshauptmannschaft ein Tierhalteverbot verhängen kann. Der Angeklagte sagte, er halte an einem neuen Standort weiterhin Ziegen.
Richterin Verena Wackerle hielt eine Diverson als Sanktion für ausreichend. Denn der Angeklagte sei unbescholten, habe Verantwortung für sein Fehlverhalten übernommen. Zudem liege keine schwere Schuld vor, sondern nur ein durchschnittliche.