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Sexuelle Übergriffe auf drei Opfer: Mehrjährige Haftstrafe

14.02.2025 • 13:28 Uhr
Angeklagte werden aus Haft vorgeführt Zwei Männer, Jahrgang 2004 und 1988, sollen 2023 mit andern Mittätern sieben Personen in Vorarlberg und Österreich Geld und Wertgegenstände abgenommen haben. Den Opfern wurde am Telefon erklärt, dass ein Polizeibeamter aus Sicherheitsgründen ihre Wertgegenstände in Verwahrung übernehmen würde. Landesgericht, Schwurgerichtssaal
lProzess am Landesgericht Feldkirch. Hartinger

26-Jähriger vergewaltigte geistig beeinträchtigten Mann, küsste 18-jährigen gegen dessen Willen und griff 18-Jähriger ans Gesäß.

Wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch einer geistig beeinträchtigten Person, versuchter Nötigung und sexueller Belästigung wurde der mit einer einschlägigen Vorstrafe belastete Angeklagte am Freitag in einem Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch zu einer Gefängnisstrafe von fünf Jahren verurteilt. Hinzu kommen 14 Monate aus der offenen Vorstrafe wegen Raubes. Damit beträgt die Gesamtstrafe sechs Jahre und zwei Monate Haft. Als Teilschmerzengeld hat der Arbeitslose dem Opfer der Vergewaltigung 4000 Euro zu bezahlen und dem Opfer der Nötigung 60 Euro für pauschale Unkosten.

Die Tatvorwürfe

Nach den gerichtlichen Feststellungen drückte der 26-jährige Syrer im Juni 2024 einen geistig beeinträchtigten 62-Jährigen auf der Toilette des Bahnhofs in Götzis gegen eine Wand und vergewaltigte ihn. Demnach hielt der Angeklagte im April 2024 in der Nähe des Götzner Bahnhofs einen 18-jährigen Passanten am Nacken fest und versuchte, ihn gegen dessen Willen auf den Mund zu küssen. Vom Vorwurf der Nötigung mit einem Kuss auf die Stirn wurde der von German Bertsch verteidigte Angeklagte freigesprochen. Weil bei diesem Vorfall keine Gewalt zur Anwendung gebracht wurde.

Zudem griff der Angeklagte dem Urteil zufolge im Mai 2024 beim Dornbirner Bahnhof einer auf den Bus wartenden 18-Jährigen ans Gesäß. Zu diesem Vorfall war der Angeklagte geständig. Die anderen Vorwürfe bestritt der verheiratete Araber.

Opferangaben glaubwürdig

Der Schöffensenat hielt aber die Angaben von allen mutmaßlichen Opfern für glaubwürdig. In der Unterwäsche des geistig beeinträchtigen 62-Jährigen wurden Spermaspuren des Angeklagten gefunden. Trotz des Teilgeständnisses seines Mandanten beantragte Verteidiger Bertsch einen Freispruch von allen Anklagepunkten. 

Zusatzstrafe

Zu den fünf Jahren Haft kommen 14 Monate aus der offenen Vorstrafe wegen Raubes dazu. Damit beträgt die Gesamtstrafe sechs Jahre und zwei Monate Haft. Im November 2023 wurde über den Syrer am Landesgericht wegen Raubes rechtskräftig eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 21 Monaten verhängt. Davon betrug der unbedingte, zu verbüßende Teil sieben Monate. 14 Monate wurden damals für eine Bewährungszeit von drei Jahren bedingt nachgesehen und jetzt widerrufen. 

Rechtskräftig

Das Urteil des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richterin Franziska Klammer  ist bereits rechtskräftig. Denn der angeklagte Untersuchungshäftling, Staatsanwalt Johannes Hartmann und die Opferanwälte akzeptierten die Entscheidung. Der Strafrahmen belief sich auf zwei bis zehn Jahre Gefängnis.