Angeklagter Bräutigam bereute Fehlverhalten

Unbescholtener 59-Jähriger soll bei eigener Hochzeitsfeier einem Nachbarn mit Schlägen gedroht haben. Warum das Strafverfahren eingestellt wurde.
Der Bräutigam aus dem Bezirk Dornbirn soll im Februar während seiner Hochzeitsfeier eine Straftat begangen haben. Die Staatsanwaltschaft Feldkirch klagte den 59-Jährigen wegen gefährlicher Drohung nach Paragraf 107, Absatz 1, des Strafgesetzbuches an. Demnach soll der Angeklagte mit geballten Fäusten zu einem Nachbarn gesagt haben, er werde ihm zeigen, wer die Polizei sei. Damit soll er mit körperlicher Gewalt gedroht haben.
Diversion
Richterin Sabrina Tagwercher bot dem unbescholtenen Angeklagten am Dienstag am Landesgericht Feldkirch eine Diversion mit einem Tatausgleich in der Hauptverhandlung an. Der von Nadja Luger verteidigte Angeklagte und Staatsanwältin Karin Dragosits waren mit damit einverstanden. Der Angeklagte entschuldigte sich daraufhin im Gerichtssaal bei seinem Nachbarn für den angeklagten Vorfall und einen späteren Vorfall. Zudem bezahlte der Angestellte während der Gerichtsverhandlung 150 Euro für die pauschalierten Verfahrenskosten. Danach stellte die Richterin das Strafverfahren ein. Damit blieb dem Angeklagten eine drohende Verurteilung und somit eine Vorstrafe erspart. Die mögliche Höchststrafe für den Fall eines Schuldspruchs wegen gefährlicher Drohung wäre eine Haftstrafe von einem Jahr oder eine Geldstrafe von 720 Tagessätzen gewesen.
Nachbar beschwerte sich
Vor dem Tatausgleich sagte der Angeklagte, er übernehme Verantwortung für sein Fehlverhalten. Allerdings habe er die ihm angelastete gefährliche Drohung nicht begangen. Er habe in dem Mehrparteienhaus zu seinem Nachbarn lediglich gesagt, er solle verschwinden. Sein Nachbar habe sich bei ihm wieder einmal über nächtliche Ruhestörung beschwert. Er habe nach Mitternacht mit seiner Ehefrau und Gästen seine Hochzeitsfeier in seiner Wohnung weitergeführt.
Der Nachbar sagte vor der Polizei, er habe den Angeklagten gegen 2 Uhr nachts gefragt, ob er die Polizei rufen solle. Dann habe der Angeklagte ihn bedroht.
Weiterer Vorfall
Weil sich der Vorfall bei der Hochzeitsfeier des Angeklagten ereignet habe, habe er gar keine Strafanzeige stellen wollen, gab der Nachbar vor der Polizei zu Protokoll. Im März sei es aber in einem Restaurant zu einem weiteren Vorfall mit dem Angeklagten gekommen. Erst danach habe er sich zu einer Anzeige entschlossen. Auch für den zweiten, allerdings nicht angeklagten Vorfall im Restaurant entschuldigte sich der Angeklagte vor Gericht bei seinem Nachbarn.