Cousin missbraucht: Längere Haft für Angeklagten aus Bezirk Dornbirn

Unbescholtener junger Mann missbrauchte unmündigen Cousin bei mehreren Vorfällen. Berufungsgericht erhöhte zu verbüßende Haftstrafe um zwei Monate.
Wegen der Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen wurde der unbescholtene 20-Jährige aus dem Bezirk Dornbirn in erster Instanz in einem Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch zu einer teilbedingten Haftstrafe von 18 Monaten verurteilt. Davon sind sechs Monate zu verbüßen. Zwölf Monate wurde für eine Bewährungszeit von drei Jahren bedingt nachgesehen. Der Strafrahmen belief sich auf ein bis zehn Jahre Gefängnis.
In der Berufungsverhandlung am Innsbrucker Oberlandesgericht (OLG) wurde die Freiheitsstrafe auf zwei Jahre angehoben. Davon beträgt der unbedingte zu verbüßende Teil acht Monate. 16 Monate wurden auf Bewährung ausgesetzt. Die Sanktion fiel nicht strenger aus, weil der Täter bei den meisten Taten ein Jugendlicher war.
Rechtskräftig
Das OLG-Urteil ist rechtskräftig. Damit wurde in zweiter Instanz die zu verbüßende Haftstrafe um zwei Monate erhöht. Zuvor wies der Oberste Gerichtshof (OGH) in Wien die Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten zurück. Dadurch wurde der Feldkircher Schuldspruch rechtskräftig.
Der türkische Angeklagte hat nach den gerichtlichen Feststellungen zwischen Herbst 2020 und November 2022 in seinem Schlafzimmer seinen unmündigen Cousin bei zumindest fünf Vorfällen schwer missbraucht. Der angeklagte Lehrling war im fraglichen Zeitraum zwischen 16 und 18 Jahre alt, also zunächst ein Jugendlicher und zuletzt ein junger Erwachsener, sein türkischstämmiger Cousin zwischen vier und sechs Jahre jung.
Der Angeklagte hat dem Urteil zufolge seinen kleinen Cousin bei Verwandtschaftsbesuchen in sein Schlafzimmer gelockt, ihn auf seinem Bett entkleidet und dann missbraucht. Demnach hat er dabei den Kopf seines jungen Verwandten mit einer Decke oder einem T-Shirt bedeckt.
Zeuge glaubwürdig
Die Richter hielten die belastenden Angaben des unmündigen Zeugen für glaubwürdig. Der Bub habe stets gleichlautende Aussagen getätigt. Die von ihm geschilderten Details würden sich mit den Tatsachen decken. Die Mutter des mutmaßlichen Opfers habe ihren Sohn wegen seines veränderten Verhaltens angesprochen, sagte der Feldkircher Staatsanwalt. Dabei habe ihr das Kind von den Übergriffen berichtet.
Der Angeklagte bekannte sich nicht schuldig und beantragte einen Freispruch. Der 20-jährige sagte, er habe keine der ihm angelasteten Taten begangen. Er sei bei den Besuchen seiner Verwandten nie allein mit seinem kleinen Cousin gewesen.