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Bregenzer Festspiele: Ex- Seebühnenchef bekämpft Versetzung

07.11.2025 • 12:08 Uhr
Baustelle Seebühne Bregenz - Betonkern wird saniert, Vorbereitungen Bühnenbild "Der Freischütz"
Seebühne Bregenz: Der Kläger will wieder als Bühnenleiter eingesetzt werden. NEUE

Prozess am Landesgericht Feldkirch: Ehemaliger technischer Leiter, der sich nicht an arbeitsrechtliche Vorgaben gehalten soll, klagte Arbeitgeber.

Der Kläger ist seit 35 Jahren für die Bregenzer Festspiele tätig. Anfang Juli wurde er vor Beginn der diesjährigen Festspiele als technischer Leiter der Seebühne und als stellvertretender Leiter aller Bühnen abgesetzt. Der 59-Jährige wurde intern versetzt und ist derzeit in einer Stabsstelle tätig.

Dagegen wehrt sich der Kläger in einem am Landesgericht Feldkirch anhängigen Arbeitsprozess gegen seinen Arbeitgeber. Vergleichsverhandlungen führten zu Beginn des Prozesses noch zu keinem Erfolg und sollen nun außergerichtlich weitergeführt werden. Sollte keine gütliche Einigung zustande kommen, würde das Gerichtsverfahren unter dem Vorsitz von Arbeitsrichterin Feyza Karagüzel weitergeführt werden.

Nicht an arbeitsrechtliche Vorgaben gehalten

Der Geschäftsführer der beklagten Festspiele begründete in der vorbereitenden Tagsatzung die Versetzung damit, dass sich der Kläger nicht an arbeitsrechtliche Vorgaben gehalten habe. Es sei gegen vorgeschriebene maximale Arbeitszeiten verstoßen worden. Das Arbeitsinspektorat kontrolliere die Einhaltung der Vorschriften. Die Vorgaben seien eine riesige Herausforderung für das saisonal tätige Unternehmen. Der Arbeitgeber hafte für deren Umsetzung.

Die Bregenzer Festspiele könnten sich keine Ausgaben für Strafen gegen Arbeitszeitverstöße leisten, argumentierte der Geschäftsführer. Denn die jährlichen öffentlichen Subventionen seien um 2,1 Millionen Euro gekürzt worden. Finanziell stehe dem Kulturunternehmen das Wasser bis zum Hals.

Bregenzer Festspiele: Ex- Seebühnenchef bekämpft Versetzung
Klagsvertreter Bertram Grass. Hartinger

Versetzung auch gegen den Willen des Betriebsrats

Die Versetzung seines Mandanten sei gegen dessen Willen und gegen den Willen des Betriebsrats vorgenommen worden, sagte Klagsvertreter Bertram Grass. Der Kläger will wieder als Seebühnenleiter eingesetzt werden. Das kommt aber für die beklagte Partei nicht infrage.

Beklagtenvertreter Alexander Wittwer unterbreitete im Verhandlungssaal Vorschläge für einen Vergleich zur Beendigung des Arbeitsprozesses ohne Urteil, die aber von der klagenden Partei nicht angenommen wurden.

So bot der Anwalt der Festspiele dem in wenigen Tagen 60 Jahre alt werdenden Kläger an, er könne beispielsweise Altersteilzeit in Anspruch nehmen. Sollte der Kläger aber nicht mehr für die Bregenzer Festspiele arbeiten wollen, könne er schon jetzt die Reißleine ziehen, so Wittwer. Für den Fall einer Selbstkündigung würde die beklagte Partei dem Kläger trotzdem freiwillig als Abfertigung ein Jahresgehalt bezahlen.