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Prozess: Verteidiger von Bürgermeister Tschann regt “aus pragmatischen Gründen” Diversion an, Verhandlung vertagt

02.02.2026 • 09:32 Uhr
Prozess: Verteidiger von Bürgermeister Tschann regt "aus pragmatischen Gründen" Diversion an, Verhandlung vertagt
Bürgermeister Simon Tschann mit seinem Anwalt Georg Mandl

Zweiter Rechtsgang in Amtsmissbrauchs-Causa gegen Bludenzer Bürgermeister: Prozess läuft seit 9 Uhr. Das sagt Tschanns Verteidiger im Eröffnungsplädoyer.

Seit 9 Uhr steht der Bludenzer Bürgermeister Simon Tschann am Landesgericht Feldkirch erneut vor einem Schöffengericht. Am Mittwochvormittag hat der zweite Rechtsgang in der Amtsmissbrauchs-Causa begonnen. Aus dem Gerichtssaal wird laufend berichtet.

Den Vorsitz führt diesmal Richterin Verena Wackerle. Das aufgehobene Ersturteil war von Richter Alexander Wrehinger gefällt worden. Der Oberste Gerichtshof hatte dieses Urteil aufgehoben und das Verfahren zur neuerlichen Verhandlung an das Landesgericht Feldkirch zurückverwiesen.

Was Tschann vorgeworfen wird

Tschann war im Dezember des vergangenen Jahres wegen Amtsmissbrauchs schuldig gesprochen worden. Das Schöffengericht sah es als erwiesen an, dass er im Jahr 2021 als Baubehörde eine Bauabstandsnachsicht und eine Baubewilligung für eine Wohnanlage erteilt hatte, obwohl nach Ansicht des Gerichts nicht alle gesetzlichen Voraussetzungen vorlagen. Dabei habe er wissentlich rechtswidrig gehandelt.

Das Urteil lautete auf elf Monate Freiheitsstrafe, bedingt, sowie auf eine Geldstrafe von 51.000 Euro. Vom Vorwurf der falschen Beurkundung im Amt war Tschann bereits damals freigesprochen worden.

Der Oberste Gerichtshof beanstandete in seiner Entscheidung vor allem die Begründung des Schuldspruchs. Dem Urteil lasse sich nicht ausreichend entnehmen, in welchem Umfang sich der Bürgermeister mit dem konkreten Sachverhalt auseinandergesetzt habe. Insbesondere die subjektive Tatseite müsse neuerlich geprüft werden. Zudem verwies der OGH darauf, dass Behörden bei baurechtlichen Entscheidungen über einen gewissen Auslegungsspielraum verfügen.

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Bürgermeister Tschann auf dem Weg in den Verhandlungssaal. Stiplovsek

Staatsanwalt Norbert Gschwenter hielt am Montag kein Eröffnungsplädoyer und verwies auf die bestehende Anklageschrift.

Unterschiedliche Rechtsauffassung unter Top-Juristen

Verteidiger Georg Mandl verwies auf unterschiedliche rechtliche Auffassungen beim Obersten Gerichtshof und der Generalprokuratur zu den Aufgaben des Bürgermeisters im Ortsbildschutz. Während die Generalprokuratur einen strengen Maßstab ohne Spielraum für Gemeinden angesetzt habe, sei der OGH dieser Ansicht nicht gefolgt.

Kernfrage des neuerlichen Verfahrens sei, ob sich der Bürgermeister ausreichend mit dem zugrunde liegenden Gutachten auseinandergesetzt habe. Gerade darüber gingen selbst unter den Top-Juristen des Landes die Meinungen auseinander, so Mandl. Es könne nicht verlangt werden, dass ein Bürgermeister diese komplexen Fragen besser beurteile als der OGH oder die Generalprokuratur. Ein Bürgermeister erlasse jährlich rund 150 Baubescheide und könne kein Experte für alle Detailfragen sein. Eine Verurteilung komme nur dann in Betracht, wenn dem Bürgermeister Wissentlichkeit nachgewiesen werden könne, führte Mandl aus. Das bedeute, dass Tschann im Zeitpunkt der Unterzeichnung gewusst haben müsse, dass der Bescheid rechtswidrig sei, und ihn dennoch erlassen habe.

Abschließend verwies die Verteidigung auf die Dauer des Verfahrens von inzwischen vier Jahren, die hohe Belastung für den Bürgermeister sowie den erheblichen personellen und finanziellen Aufwand über mehrere Instanzen hinweg.

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Die öffentliche Anklage verttriit Staatsanwalt Norbert Gschwenter. Stiplovsek

Das sagt Tschann

Tschann bekannte sich im Anschluss einmal mehr nicht schuldig. Im Zuge seiner Befragung räumte er einmal mehr ein, den gegenständlichen Baubescheid nicht geprüft zu haben. Er erklärte vor Gericht, er sei bereit, dafür Verantwortung zu übernehmen, „dass ich den Baubescheid nicht geprüft habe“. Mandl regte aus „pragmatischen Gründen“ eine Diversion an.

Auf Fragen der Vorsitzenden Richterin zu den Einwänden von Gestaltungsbeirat und Sachverständigen verwies Tschann auf Kritik an der ursprünglichen Planung mit zwei Baukörpern, an der Begrünung sowie an der Vorrückung des Projekts. Es sei jedoch nicht seine Aufgabe gewesen, diese Punkte selbst zu prüfen.

Er gehe vielmehr davon aus, dass sich Baurechtsabteilung und Stadtplanung mit dem Projekt befasst hätten. Wenn ihm ein Bescheid zur Unterzeichnung vorgelegt werde, gehe er davon aus, dass dieser korrekt sei. Das Sachverständigengutachten habe er nicht geprüft.

Der öffentliche Ankläger hielt dem Bürgermeister eine frühere Stellungnahme vor, wonach das Projekt von Amtssachverständigen freigegeben worden sei. Auf Nachfrage, wer diese Freigabe konkret erteilt habe, erklärte Tschann, er könne sich daran nicht mehr erinnern. Jedenfalls seien Baurechtsabteilung und Stadtplanung eingebunden gewesen.

Die Staatsanwaltschaft gab zum Antrag auf Diversion keine Erklärung ab. Festgehalten wurde, dass eine allfällige Diversion auch im Nachhinein mit einem Rechtsmittel bekämpft werden könne

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Die Vorstitzende Richterin Verena Wackerle. Stiplovsek

Gegen Zeuge wird ermittelt

Am Mittwochvormittag wurde der frühere Leiter der städtischen Baurechtsabteilung als Zeuge einvernommen. Wie in der Verhandlung bekannt wurde, läuft gegen ihn ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Falschaussage, der Begünstigung sowie der Beitragstäterschaft zum Amtsmissbrauch im Zusammenhang mit der Causa. Für den Zeugen gilt die Unschuldsvermutung.

Die Vorsitzende Richterin hielt dem Zeugen widersprüchliche Aussagen vor. Er habe erklärt, das Projekt habe verhandelt werden können, obwohl der Gestaltungsbeirat in seiner Stellungnahme zu einer deutlich negativen Beurteilung gelangt war. Darin wurde festgehalten, dass die geplante Architektur in der damaligen Form “weder der Umgebung noch dem Bauherrn” gerecht werde.

Zu weiteren Fragen der Richterin – etwa zur negativen Beurteilung durch Amtssachverständige und zur Behandlung des Projekts innerhalb der Baurechtsverwaltung – erklärte der Zeuge mehrfach, er könne sich daran nicht mehr erinnern.

Die Richterin erinnerte den Zeugen daran, dass die Amtssachverständigen im vorangegangenen Verfahren ausgesagt hatten, das Projekt niemals mündlich freigegeben zu haben. Begründet wurde dies mit dem geltenden Schriftlichkeitsgebot. Der übliche Ablauf sehe vor, dass eine Stellungnahme der Sachverständigen zunächst dem Bauwerber zur Stellungnahme übermittelt werde. Erst danach könne das Verfahren fortgesetzt werden.

Weiteren Zeugen einvernommen

Auch der amtierende Leiter der Baurechtsabteilung wurde als Zeuge einvernommen. Staatsanwalt Norbert Gschwenter wies dabei darauf hin, dass auch gegen diesen Zeugen ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Begünstigung eingeleitet worden sei. Für den Betroffenen gilt die Unschuldsvermutung.

Der Staatsanwaltschaft seien erst am vergangenen Freitag mehrere verfahrenswesentliche Urkunden übermittelt worden. Diese seien erst bei der Akteneinsicht aufgefallen und hätten deshalb nicht früher vorgelegt werden können, erklärte der Ankläger.

Inhaltlich geht es unter anderem um das Datum einer internen Besprechung sowie um die Frage, wann das Bauprojekt intern als genehmigungsreif angesehen worden sein soll. In diesem Zusammenhang verwies der Staatsanwalt auf widersprüchliche Angaben.

Die Verhandlung war bis 13 Uhr anberaumt. Um 12:50 Uhr vertagte Richterin Wackerle den Prozess. Die Verhandlung wird am 24. Februar fortgesetzt.