Lokal

Widerstand mit 1,6 Promille – 34-Jähriger nicht rechtskräftig verurteilt

16.03.2026 • 19:13 Uhr
Widerstand mit 1,6 Promille - 34-Jähriger nicht rechtskräftig verurteilt
Der Angeklagte zeigte sich geständig. Frick

Ein 34-Jähriger wehrt sich auf der Polizeistation, nachdem er alkoholisiert aufgehalten wurde. Nun muss er sich vor Gericht verantworten.

Nach einer Feier stieg der 34-jährige Angeklagte ins Auto. Er fuhr in Schlangenlinie, woraufhin die Polizei ihn aufhielt und mitnahm. Sein Alkoholpegel betrug zu diesem Zeitpunkt 1,6 Promille. Auf der Polizeistation verhielt er sich aggressiv. Als Polizisten ihn fixieren wollten, wehrte er sich, indem er mit den Ellenbogen nach hinten ausschlug. Ein Polizist wurde dabei verletzt. So wird es von Seiten der Anklage dargestellt. Der Vorwurf: Versuchter Widerstand gegen die Staatsgewalt.

Geständnis

Die Sache präsentiert sich schnell eindeutig: Der Angeklagte bekennt sich schuldig. Er sei sehr betrunken gewesen. Bei seiner Aussage vertraut er teils auch auf die Angaben der Polizei, scheint sich nicht mehr an alles genau erinnern zu können.

Durch sein Geständnis erübrigt sich eine Zeugeneinvernahme. Zwei Polizisten betreten den Gerichtssaal auf Wunsch des Angeklagten: Er möchte sich entschuldigen. Die beiden nehmen die Entschuldigung an.

Geldstrafe

Richterin Franziska Klammer verkündet einen Schuldspruch. Der Angeklagte fasst eine Geldstrafe in Höhe von 5100 Euro (300 Tagessätze zu 17 Euro) aus, davon ist die Hälfte bedingt auf eine dreijährige Probezeit. Einer der Polizisten hatte Privatbeteiligtenansprüche angemeldet. Dieser wurde auf den Zivilrechtsweg verwiesen.

Es liegen mehrere Milderungsgründe vor: die Unbescholtenheit des 34-Jährigen, sein Geständnis, die Alkoholisierung zum Zeitpunkt der Geschehnisse und dass die Tat beim Versuch blieb. Das bedeutet in diesem Fall, dass die Amtshandlung letztlich von den Beamten vollzogen werden konnte. Erschwerend wirkt, dass der Mann sich gegen mehrere Polizisten gewehrt hat.

Die Staatsanwaltschaft verzichtet auf Rechtsmittel. Der Angeklagte akzeptiert das Urteil. Da er während des Prozesses nicht anwaltlich vertreten wird, bleiben ihm drei Tage Bedenkzeit. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.