Sohn (9) des Angeklagten: “Er hat gesagt, es wird Blut fließen”

Gewalt in der Familie: 51-Jähriger soll Mutter seiner Kinder geschlagen und bedroht haben. Drei Söhne, zwei von ihnen noch minderjährig, wurden als Zeugen befragt.
Mit einer Krücke schleppt sich der Angeklagte in den Verhandlungssaal. Ob es jene Krücke ist, mit der er zugeschlagen haben soll? Man weiß es nicht. Was im Laufe der Verhandlung jedoch deutlich wird: Der in der Türkei geborene Österreicher (52) tut sich vor allem selbst leid, während seine drei Söhne und deren Mutter von Schlägen und Drohungen berichten.
Auslöser der Eskalation war das liebe Geld. Der Angeklagte will der Mutter seiner Kinder 2000 Euro geliehen haben – für den Kauf eines Sofas. Die Mutter ging von einem Geschenk aus. Als der Mann im Jänner dieses Jahres nach einer Herzoperation vorübergehend bei der Familie wohnte, eskalierte der Streit. Laut Anklage soll der Mann versucht haben, die Mutter seiner drei Kinder mit Gewalt zur Rückgabe des Geldes zu nötigen. Er soll mit einer Krücke auf sie losgegangen sein und ihr mit der Hand ins Gesicht geschlagen haben. Die Folgen: Ein Hämatom sowie eine Prellung am Oberschenkel und im Gesicht.
Teilweise schuldig bekannt
Der sechsfach vorbestrafte Angeklagte bekennt sich teilweise schuldig. Ja, er habe Geld verlangt, zuerst die ganze Summe, dann 300 Euro. Den Vorwurf, er habe gedroht, die Frau abzustechen, wenn er das Geld nicht bekomme, weist er zurück. Zugleich verweist er auf seinen schlechten Gesundheitszustand nach der Herzoperation. Die 49-jährige Frau verweist auf ihre belastenden Angaben vor der Polizei und macht 500 Euro Teilschmerzengeld geltend. Der Angeklagte erkennt die Forderung an.
Söhne abgesondert befragt
Die drei Kinder im Alter von neun, elf und 18 Jahren werden abgesondert einvernommen. Der Angeklagte muss den Verhandlungsaal verlassen. Die Kinder wollen ihm nicht begegnen. Die beiden jüngeren Buben kommen mit Kuscheltieren in den Saal. Der Neujährige schildert, wie sein Vater die Mutter geschlagen habe. Außerdem habe der Vater gesagt, dass er ein Messer nehmen und Blut fließen werde, wenn er sein Geld nicht bekomme. Sein etwas älterer Bruder bestätigt das. „Er hat gesagt, er wird alles unter Blut setzen.” Der 18-jährige Sohn verweist auf seine Aussagen bei der Polizei, die den Vater belasten. Weitere Fragen erübrigen sich.
Ausnahmezustand
Die öffentliche Anklägerin, Claudia Buss-Gerstgrasser, sieht keinen Zweifel am Tatgeschehen. Die Aussagen der Frau und der Kinder seien klar. Für sie steht fest, dass sich die Vorwürfe so ereignet haben, wie geschildert. Die Verteidigung verweist auf den gesundheitlichen Zustand des Angeklagten. Kurz nach der Herz-Operation habe er sich in einem Ausnahmezustand befunden, sein Nervenkostüm sei schwach gewesen. Das solle nichts beschönigen, erkläre aber seine überschießende Reaktion.
Im Schlusswort spricht der Angeklagte von einer großen Ungerechtigkeit. Nur wegen Geld sei alles so weit gekommen, sagt er. Seine Kinder würden gegen ihn verwendet, die Mutter ziehe sie in die Sache hinein. In seiner eigenen Familie habe es ebenfalls Schläge gegeben.
Das Urteil
Richter Theo Rümmele verurteilt den Angeklagten wegen versuchter Nötigung sowie Körperverletzung. Er verhängt eine Kombination aus Freiheits- und Geldstrafe. Der 51-Jährige wird zu drei Monaten bedingter Haft sowie zu einer Geldstrafe von 1200 Euro verurteilt, das entspricht 300 Tagessätzen zu je vier Euro. In der Begründung stützt sich der Richter auf die Aussagen der Frau und der drei Kinder, die den Angeklagten belastet haben. Erschwerend gewertet wurden die einschlägige Vorstrafe sowie der Umstand, dass Angehörige und Sympathiepersonen betroffen waren. Mildernd berücksichtigt das Gericht unter anderem den gesundheitlichen Zustand des Angeklagten zum Tatzeitpunkt sowie die Tatsache, dass die Nötigung beim Versuch geblieben ist. Von einem reumütigen Geständnis – so wie vom Verfahrenshelfer vorgebracht – geht Rümmele nach dem Schlusswort des Angeklagten allerdings nicht mehr aus.
Der Angeklagte nimmt das Urteil an. Die Staatsanwaltschaft gibt keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.