Einbruch und Diebstahl: Spielsucht führt zu Verzweiflungsakt

Hochverschuldet soll ein Mann seinen Arbeitgeber bestohlen haben. Das Gericht hat ihn nicht rechtskräftig verurteilt.
Mit gefalteten Händen sitzt der 31-jährige Angeklagte leicht vorgebeugt vor Richterin Lea Gabriel. Während der gesamten Verhandlung macht er sich klein, wirkt beinahe schüchtern.
Zentralschlüssel genommen
Der Einbruchdiebstahl soll sich im Jänner ereignet haben. Laut Anklage verwendete der Mann widerrechtlich den Zentralschlüssel der Bäckerei, wo er arbeitete. Er betrat das Gebäude und stahl das Geld aus einer Schublade. Die Summe belief sich auf 665,11 Euro. Die Tat wurde durch eine Videokamera aufgezeichnet.
Der 31-Jährige gesteht die Tat vollinhaltlich. Er erklärt, dass seine Spielschulden von über 60.000 Euro ihn zu dieser “schlechten Entscheidung” veranlasst haben. Den Schaden beim Arbeitgeber habe er wiedergutgemacht, indem das gestohlene Geld von seinem Lohn abgezogen wurde.
Einschlägige Vorstrafen
Der Angeklagte sitzt nicht das erste Mal vor Gericht. Fünf Eintragungen liegen bereits vor, darunter eine bedingte Haftstrafe von vier Monaten. Aktuell sitzt er ebenfalls im Gefängnis. Er sagt allerdings, dass ihm diese Zeit im Kampf gegen seine Spielsucht gutgetan habe.
Das Gericht spricht den Angeklagten schuldig des Diebstahls durch Einbruch und verhängt eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten. Zudem wird die bedingte Freiheitsstrafe widerrufen, sodass der Mann nun insgesamt zehn Monate absitzen muss.
Erschwerend wirken einschlägige Vorstrafen. Demgegenüber stehen mildernd das Geständnis, dass er vor der Tatbegehung noch nie in Haft war sowie seine Schadenswiedergutmachung. Letzteres glaubt die Richterin dem Angeklagten zu dessen Gunsten. Der Besitzer der Bäckerei war nicht erreichbar und kann diesbezüglich keine gegensätzliche Aussage treffen.
Die Staatsanwaltschaft verzichtet auf Rechtsmittel. Dem Angeklagten bleiben drei Tage Bedenkzeit, da er ohne Verteidiger anwesend ist. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.