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Berüchtigter Enkeltrick fehlgeschlagen: Abholer fasst Freiheitsstrafe aus

09.04.2026 • 16:24 Uhr
Aufmacher Betrug Seniorin - 1
Der Angeklagte wurde auf frischer Tat ertappt. Hartinger, apa

Mehrmals hat ein 23-jähriger Mann Geld und Wertgegenstände als Teil einer kriminellen Organisation abgeholt. Einmal wurde er auf frischer Tat ertappt. Nun gibt es ein Urteil.

Regelmäßig warnt die Polizei vor dem Enkeltrick. Dabei geht es um Betrugsmaschen am Telefon wo vor allem ältere Personen unter Druck gesetzt und zur Übergabe von Geld und Wertsachen gebracht werden. Aktuell wird verstärkt diese Methode angewandt: Anrufer geben sich als Polizisten oder Anwälte aus und sagen, ein naher Verwandter – meist Sohn, Tochter oder Enkelkind – habe einen schweren Verkehrsunfall verursacht und sitze im Gefängnis. Wenn eine Kaution bezahlt werde, komme er oder sie frei. Wenn die Opfer letztlich unter Angst zur Übergabe gebracht werden, holt jemand Geld und Wertgegenstände vor der Tür ab. Einer dieser Abholer steht nun vor Gericht.

Falle schnappt zu

Die Abholer bilden das letzte Glied innerhalb einer kriminellen Organisation. Sie müssen letztlich bereitstehen, tragen aber zugleich das höchste Risiko. Der 23-jährige Mann habe laut öffentlicher Anklage mehrfach diese Rolle eingenommen: je einmal im Vorarlberger Oberland und in Klagenfurt, laut seinen früheren Aussagen bei der Polizei zumindest einmal in Deutschland. Die Beute: Goldbarren, Schmuck und wenigstens 12.000 Euro in bar. Doch auf seinem Handy finden sich Fotos weiterer Wertgegenstände und Geld. Angesichts der umfangreichen Ermittlungen inklusive eines genau erstellten Bewegungsprofils konnte ein Gesamtschaden von um die 600.000 Euro festgestellt werden, den der Mann durch seine Abholaufträge verursacht haben soll.

Ihm sei ein Zwischenfall zum Verhängnis geworden: Ein anderes Mitglied der Organisation rief bei einer älteren Dame an und sprach von einem Unfall, der ihr Sohn verursacht habe. Da sie keinen Sohn hat, durchschaute sie den Trick und hielt den Anrufer am Telefon. Ihre anwesende Tochter verständigte parallel die Polizei. Als der Angeklagte bei ihr eintraf, schnappte die Falle zu.

Mehrjährige Freiheitsstrafe

Der Angeklagte bekennt sich schuldig. Hintermänner der Organisation kenne er allerdings nicht oder nur flüchtig. Der Mann habe zudem erst bei seiner Festnahme realisiert, dass er in Verbrechen verwickelt war. Doch seine Angaben widersprechen sich im Gericht oftmals und zugleich auch seinen Polizeiaussagen.

Das Schöffengericht verkündet einen Schuldspruch im Sinne des schriftlichen Strafantrags. Der Angeklagte wird zu vier Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Möglich gewesen wären bis zu zehn Jahren Haft. Der einzige Milderungsgrund ist, dass viele Taten beim Versuch blieben. Demgegenüber stehen zahlreiche Erschwerungsgründe: Das Zusammentreffen von Verbrechen und Vergehen, der rasche Rückfall nach einer früheren Verurteilung, dass es sich um besonders verwerfliche Taten handelt, die in Summe mehr als zweifache Überschreitung der für den Strafrahmen maßgeblichen Grenzsumme von 300.000 Euro sowie der hohe soziale Störwert, da er als Kriminaltourist nach Österreich einreiste.

Explizit nicht mildernd gewertet wurde das Geständnis. Der Angeklagte bekennt sich anfangs zwar schuldig, streitet aber dennoch einige Punkte angesichts erdrückender Beweislage ab. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung geben keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.