Fahrräder für 40.000 Euro gestohlen: Urteil für zwei Bandenmitglieder

Nach Einbrüchen in Vorarlberg wurden zwei Mitglieder einer internationalen Diebesbande am Landesgericht Feldkirch zu Haftstrafen verurteilt.
Die beiden Angeklagten, die in Handschellen aus der Untersuchungshaft vorgeführt werden, waren wohl nur kleine Rädchen in einem größeren kriminellen Netzwerk, das es gezielt auf hochpreisige Fahrräder in Österreich, Deutschland und der Schweiz abgesehen hat. Die Bande hat auch in Vorarlberg zugeschlagen. Die konkreten Tatorte erhielten die beiden 40-jährigen Männer aus ihrer Heimat Moldau über Google-Maps übermittelt. „Man hat mir die Adresse gegeben, wo ich hinfahren soll“, übersetzt die Dolmetscherin den Erstangeklagten. Die Wohnhäuser dürften demnach zuvor ausgekundschaftet worden sein.
Zehn Fahrräder gestohlen
Den beiden Angeklagten wird schwerer gewerbsmäßiger Diebstahl durch Einbruch im Rahmen einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen. Zwischen 4. und 5. September 2025 sollen die Männer in einer Wohnanlage in Göfis eine Garage aufgebrochen haben. Laut Anklage wurden dabei vier E-Bikes sowie ein Fahrradträger gestohlen.
Ein weiterer Einbruch folgte zwischen 1. und 2. Oktober 2025 in Kennelbach. Dort kamen in einem Fahrradraum gleich fünf E-Bikes und ein Mountainbikes weg. Der Schaden beläuft sich laut Anklage auf knapp 40.000 Euro. Gefasst wurden die beiden Männer schließlich im Zuge einer Verkehrskontrolle in Salzburg. In ihrem Lieferwagen befanden sich mehrere Fahrräder, teils noch versperrt, die sichergestellt werden konnten.
Der Erstangeklagte legt ein volles und reumütiges Geständnis ab. Sein Komplize bekennt sich nur teilweise schuldig. Er sei lediglich an der Tat im Oktober beteiligt gewesen, beim ersten Einbruch habe er sich in Moldau aufgehalten. „Das sieht man auch am Stempel in meinem Pass.“
Die Urteile
Da die Staatsanwaltschaft keine gegenteiligen Beweise aufbieten kann, spricht Richter Theo Rümmele den Angeklagten von diesem Faktum frei. Für den Einbruch in Kennelbach gibt es 14 Monate Haft. Der Erstangeklagte muss für 15 Monate ins Gefängnis. Einer Geschädigten, die sich dem Verfahren als Privatbeteiligte angeschlossen hat, werden 6500 Euro zugesprochen.
Die Urteile sind nicht rechtskräftig.