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Aktenvermerk eines Sozialarbeiters bringt Häftling vors Schwurgericht in Feldkirch

02.05.2026 • 22:02 Uhr
Aktenvermerk eines Sozialarbeiters bringt Häftling vors Schwurgericht in Feldkirch
EIn Aktenvermerk führte zur Anklage. Hartinger

Wegen Wiederbetätigung stand ein 46-jähriger Tschetschene vor Gericht. Laut Anklage soll er gesagt haben, Hitler habe „den Fehler gemacht, dass er nicht alle Juden getötet habe“. So haben die Geschworenen entschieden.

Ein Satz, notiert nach einem Gespräch in der Justizanstalt Feldkirch, brachte einen Insassen vor das Geschworenengericht. Der Sozialarbeiter hielt fest, der Mann habe erklärt, Adolf Hitler habe „den Fehler gemacht, dass er nicht alle Juden tötete“.
Wegen des Verdachts der Wiederbetätigung musste sich deshalb ein 46-jähriger Tschetschene verantworten, dermittlerweile wegen einer anderen Sache in der Justizanstalt Stein (NÖ) sitzt.
Der Angeklagte wies die Vorwürfe zurück. Ein Gespräch habe es gegeben, erklärte er, aber nicht mit diesem Inhalt. Über Adolf Hitler habe er nicht gesprochen. Eine solche Aussage habe er „zu keinem Zeitpunkt“ gemacht. Er schilderte den Termin aus seiner Sicht. Es sei um einen Antrag auf vorzeitige Entlassung gegangen. Der Sozialarbeiter habe ihn in der Zelle abgeholt, gemeinsam sei man ins Büro gegangen. Auf dem Weg habe man gesprochen, auch über politische Themen. Er habe betont, dass er als Muslim keine Probleme mit anderen Religionen habe. Die ihm zugeschriebene Äußerung bestritt er.

„Drastisch“

Der Sozialarbeiter blieb bei seiner Darstellung. Er verwies auf seinen Aktenvermerk und erklärte, dieser entspreche seinen Wahrnehmungen. Ein Satz sei ihm besonders im Gedächtnis geblieben, weil er „so drastisch“ gewesen sei.
Verteidiger Clemens Achammer griff den Vermerk auf und konfrontierte den Zeugen mit einzelnen Passagen. Darin fanden sich auch solche mit politischen und religiösen Einordnungen. Der Zeuge räumte ein, dass diese Teile nicht auf wörtlichen Aussagen beruhten. Wörtlich hielt er fest, es handle sich um „Interpretationen bzw. Vermutungen meinerseits“. Es seien seine eigenen Bemerkungen und nicht das tatsächlich Gesagte.
An der entscheidenden Passage hielt der Zeuge jedoch fest. Die Aussage über Adolf Hitler sei gefallen und stamme vom Angeklagten.

Wahrspruch

Der Aktenvermerk war von der Justizanstalt an das Landesamt für Staatsschutz und Extremismusbekämpfung (LSE) gemeldet worden und bildete die Grundlage für die weiteren Ermittlungen.
Weitere unmittelbare Beweise lagen nicht vor. Die Geschworenen hatten daher die Angaben des Zeugen und die Darstellung des Angeklagten gegeneinander abzuwägen. Sieben der acht Geschworenen verneinten die Schuldfrage, eine Stimme lautete auf schuldig. Der Angeklagte wurde somit freigesprochen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Weiteres Strafverfahren

Gegen den 46-Jährigen ist allerdings ein weiteres Strafverfahren anhängig. Dabei geht es um den Vorwurf, er habe bei einem Drogendeal beim Messepark eingegriffen, eine Waffe eingesetzt und versucht, Suchtgift zu rauben.
Der Angeklagte bestritt auch diese Vorwürfe. Die Verhandlung wurde im November des vergangenen Jahtres vertagt, nachdem mehrere Zeugen nicht erschienen waren.