Unbescholtener Tschetschene übte nach Ansicht der Richter jahrelang Gewalt in den verschiedensten Formen gegen seine unmündige Tochter aus. Urteil ist nicht rechtskräftig.
34-jähriger Tschetschene ist nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts als radikaler Islamist eine Gefahr für Österreich. Der Familienvater darf nicht bleiben.