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Kind mit Schädelbruch nach zwei Tagen zum Arzt gebracht: Vorwürfe gegen Eltern

11.05.2026 • 10:23 Uhr
Kind mit Schädelbruch nach zwei Tagen zum Arzt gebracht: Vorwürfe gegen Eltern

Die Eltern einer Tochter sollen diese mit Schädelbruch erst nach zwei Tagen ins Krankenhaus gebracht haben. Das Mädchen war zum fraglichen Zeitpunkt rund ein halbes Jahr alt.

Eine Schwellung, mehr sei nicht sichtbar gewesen, erklärt die 32-jährige Mutter bei ihrer Einvernahme. Die Schwellung sei weder rot noch blau gewesen, das Kind habe normal gegessen und geschlafen. Bei einer zusätzlichen Internetrecherche habe sie zudem gelesen, dass das Mädchen bei schwerer Verletzung wahrscheinlich erbrochen hätte. Häufigeres Weinen sei für sie ein Zeichen gewesen, dass das Kind zahnt. Beim Arztbesuch nach zwei Tagen stellte sich allerdings heraus, dass es sich um einen Schädelbruch, genauer eine Schädelkalottenfraktur handelt.

Schuld bestritten

Beide Elternteile erachten sich hinsichtlich der Vorwürfe als nicht schuldig. Die Mutter gesteht ein, dass sie nicht aufgepasst habe und dadurch wohl die Verletzung zu Stande gekommen sei. Die Ursache der Verletzung ist jedoch nicht Bestandteil der Anklage.

Die Eltern haben die Verletzung beobachtet, seien ständig in Abstimmung gewesen. Der 51-jährige Vater erzählt, das Paar wäre sofort zum Arzt gegangen, sollte sich der Zustand der Tochter verschlechtern. Dazu kommt der Kontext der damaligen Situation: Sie seien kurz zuvor einmal beim Arzt gewesen. Das Kind hatte über 38 Grad Fieber. Der Arzt habe dies damit quittiert, dass wegen solcherlei “Kleinigkeiten” kein Arztbesuch notwendig sei.

Gutachten eingeholt

Eine Gutachterin wird einvernommen. Ihrer Ansicht wäre es sehr ungewöhnlich, wenn sich das Verhalten eines Kindes mit solch einer Verletzung nicht verändert. Es könne trotzdem sein, dass es den Eltern nicht auffalle zum Beispiel, wenn das Kind grundsätzlich einen unruhigen Charakter habe. Wie viel schwerer die Schmerzen durch den späten Arztbesuch gewesen seien, lasse sich nicht abschätzen.

Richter Alexander Wehinger verkündet einen Freispruch für die Eltern. Die rechtlichen Voraussetzungen für einen Schuldspruch seien nicht gegeben. Es sei kein Vorsatz erkennbar. Die zusätzlichen Schmerzen lassen sich nicht bemessen. Dennoch mahnt er bei Kopfverletzungen in Zukunft anders zu reagieren.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.