Alkoholproblem hinter Todesdrohungen: “Ich brauche Hilfe”

Drohungen und Widerstände führen einen 44-Jährigen vor Gericht. Doch ein anderes Problem steht im Vordergrund.
“Ich will da unbedingt hin. Ich brauche Hilfe”, erklärt der 44-jährige Angeklagte. Er spricht von einer Alkoholtherapie. Sein Problem habe erst zu den vorgeworfenen Taten geführt. Im Gerichtssaal zeigt er sich reumütig und gewillt, an sich zu arbeiten.
Anrufe bei der Polizei
Der Angeklagte steht wegen mehrerer Vorfälle vor Gericht. Er soll einem langjährigen Arbeitskollegen über Facebook mit dem Tod gedroht haben. Zudem stehen zwei Anrufe bei der Polizei im Fokus. Einmal habe er mit einem Amoklauf gedroht, sollten ihm seine Waffen nicht wieder ausgehändigt werden; ein weiteres Mal forderte er die Polizei auf, seine Partnerin abzuholen. Ansonsten werde er diese umbringen.
“Ich bin ein starker Alkoholiker. Alles, was passiert ist, ist passiert, als ich stark betrunken war. Ich würde niemals jemanden umbringen”, erklärt der 44-Jährige. Er habe sich bereits für eine Therapie angemeldet. Bewährungshilfe erachtet er allerdings nicht als hilfreich.
Trotz des Geständnisses werden noch zwei Zeugen angehört. Der ehemalige Arbeitskollege verzichtet auf Privatbeteiligtenansprüche, zeigt sich jedoch gereizt. “Besser wir klären die Sache hier”, sagt er. “Die Sache ist geklärt”, antwortet Richter Alexander Wehinger. Der Zeuge verlässt wütend den Saal. Eine weitere Zeugenaussage eines Polizisten fällt ebenfalls kurz aus.
Bedingte Haft
Der Richter verkündet einen Schuldspruch und verhängt eine bedingte Freiheitsstrafe von fünf Monaten sowie eine unbedingte Geldstrafe von 800 Euro (200 Tagessätze zu vier Euro). Das Geständnis wirkt mildernd. Es liegen allerdings mehrere Erschwerungsgründe vor: eine einschlägige Vorstrafe, die Tatbegehung während anhängiger Verfahren und offener Probezeiten sowie das Zusammentreffen von drei Vergehen.
Der Angeklagte akzeptiert das Urteil. Die Staatsanwaltschaft gibt keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.