“Ich will nicht wieder alles verlieren” – Prozess um falsche Aussage

Ein 20-Jähriger soll einen Freund in einem Ermittlungsverfahren geschützt haben. Nun sitzt er selbst vor Gericht.
Vor vier Monaten stand ein junger Mann vor Gericht: Er soll einen anderen geschlagen haben. Das Verfahren wurde damals diversionell erledigt. Doch für einen seiner Freunde hat die Angelegenheit Konsequenzen. Der nun Angeklagte soll falsch ausgesagt und versucht haben, seinen Freund zu begünstigen.
Fünf Zeugen
Laut Staatsanwältin Sophia Gassner habe der Angeklagte am Abend jener Auseinandersetzung gesagt, wer zugeschlagen hat. Bei seiner Einvernahme habe er das abgestritten. Mehrere Zeugen präsentieren eine andere Version der Geschichte. Der 20-Jährige bleibt dabei, dass er nicht gewusst habe, wer zugeschlagen hat. Wenn unzweifelhaft er diese Information verbreitet habe, warum haben dann mehrere Anwesende “gefühlt jeden” beschuldigt.
Sechs Zeugen sind geladen, fünf erscheinen. Drei von ihnen bestätigen die Vorwürfe zweifellos. Zwei erinnern sich demnach nicht mehr. Der Angeklagte beginnt zu diskutieren, entschuldigt sich aber zwischenzeitlich für seine Aufregung. Er ist vorbestraft, saß bereits im Gefängnis. Doch nach seiner letzten Entlassung hat er Arbeit gefunden. Seine Bewährungshelferin bestätigt, dass der junge Mann gute Fortschritte mache. “Ich will nicht wieder alles verlieren”, sagt er.
Teilbedingte Haft
Richter Dietmar Nußbaumer spricht den Angeklagten der falschen Beweisaussage und der Begünstigung schuldig. Das Gericht verhängt eine Freiheitsstrafe von zwölf Monaten, wovon neun Monate bedingt sind. Vom Widerruf einer bedingten Entlassung wird abgesehen.
Für den Richter besteht kein Zweifel an der Schuld. Zugleich hegt er keinen Zweifel daran, dass der Angeklagte in den vergangenen Monaten einen besseren Weg eingeschlagen habe. Die verhängte Strafe lässt einen Antrag auf Fußfessel zu.
Der Angeklagte akzeptiert das Urteil, ist jedoch ohne Verteidiger anwesend. Die Staatsanwaltschaft verzichtet auf Rechtsmittel. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.