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Gewaltvorwürfe und ein Wortgefecht um “falsche” Übersetzung

10.08.2026 • 10:18 Uhr
Gewaltvorwürfe und ein Wortgefecht um "falsche" Übersetzung
Der Angeklagte plädiert auf nicht schuldig. NEUE/Frick

Ein 38-Jähriger soll regelmäßig Gewalt gegen seine Ehefrau ausgeübt haben. Zwischenzeitlich streitet er sich mit dem Dolmetscher.

Der 38-jährige Angeklagte soll seine Ehefrau regelmäßig getreten, ins Gesicht geschlagen und ihr einmal gedroht, sie mit dem Messer umzubringen. Im Gerichtssaal bestreitet er die Vorwürfe.

Stürmischer Tag

Richter Alexander Wehinger fragt, was an jenem Tag geschah, als die 30-jährige Ehefrau des Angeklagten zur Polizei ging. Letzterer erzählt die Vorgeschichte. Es sei ein stürmischer Tag gewesen. Als er sich in einem Friseursalon aufgehalten habe, sei das gegenüberliegende Dach beschädigt worden. Wegen der ausrückenden Einsatzkräfte sei er festgesessen und später nach Hause gekommen. Dort habe er sich verletzt und in seiner Anspannung zur Frau gesagt, sie solle ihn in Ruhe lassen.

Nach jenem Vorfall sei die Frau zur Polizei gegangen. Eine Überwachungskamera filmte, wie ein Mann sie von der Tür wegzog. Der Angeklagte räumt diesen Vorfall zurückhaltend ein.

Streit mit Dolmetscher

Die Ehefrau soll einvernommen werden. Ihr steht es jedoch frei, gegen ihren Mann auszusagen oder nicht. Sie verweigert die Aussage, will jedoch erklären, dass das Ehepaar eine Therapie plane. Daraufhin wirft der Angeklagte dem Dolmetscher vor, er übersetze falsch. Die Frau habe von einer “Ehetherapie” gesprochen, der Dolmetscher hingegen von einer “Gewalttherapie”.

„Sie müssen richtig übersetzen“, ruft der Angeklagte durch den Saal. „Sie müssen richtig zuhören“, entgegnet der Dolmetscher. Der Angeklagte geht so weit, den Rauswurf des Dolmetschers zu fordern. Selbst nach der Verhandlung kochen die Gemüter hoch und die beiden Männer diskutieren sogar noch vor dem Gerichtssaal.

Der Richter spricht den Angeklagten in drei Punkten frei. Ohne Aussage der Frau bleibe nichts Strafbares übrig. Jene Tat auf der Überwachungskamera, die der 38-Jährige einräumt, wird diversionell erledigt. Vor Ort muss er sich bei seiner Frau entschuldigen sowie 250 Euro für Pauschalkosten an das Gericht entrichten. Der Freispruch ist rechtskräftig, der diversionell erledigte Teil des Verfahrens ist eingestellt.