Sie werde ganz fest weinen: Trennungsstreit führt vor Gericht

Nach 25 Jahren Ehe soll ein 59-Jähriger versucht haben, die Scheidung abzuwenden. Seine Aussagen führen vor Gericht.
Angeklagt sind zwei Vorfälle aus dem Juni. Der 59-jährige Angeklagte habe zu seiner Frau, die sich scheiden lassen wollte, gesagt, es werden schlimme Dinge passieren. Sie werde ganz fest weinen. Er würde mit ihr gemeinsam aus dem Fenster springen.
Rund zwei Wochen später habe soll der Angeklagte in einem Telefonat davon gesprochen haben, dass die Polizei die Frau nicht ständig beschützen könne. Er werde schauen, was geschieht, wenn sie sich zufällig begegnen. Wenn sie nicht ihm gehöre, gehöre sie niemandem. Mit seinen Aussagen soll er bezweckt haben, die Scheidung abzuwenden.
Drohung oder schwere Nötigung
Von Seiten der Staatsanwaltschaft werden dem 59-Jährigen somit schwere Nötigungen in zwei Fällen vorgeworfen. Verteidiger Sanjay Doshi erachtet dies als zu weit gegriffen. Es handle sich um gefährliche Drohungen, die Scheidung habe der Mann allerdings im Juni bereits akzeptiert und Vereinbarungen zugestimmt. Die Verteidigung beantragt eine diversionelle Erledigung des Verfahrens.
Ähnlich beschreibt der Angeklagte seine Äußerungen. Ihm sei wichtig gewesen, dass die Scheidung nach 25 Jahren Ehe friedlich abgewickelt wird. Er wäre gerne noch ab und zu mit seiner inzwischen ehemaligen Frau einen Kaffee trinken gegangen. Im Streit habe sie ihn provoziert. Seine Wortwahl sei nicht gut gewesen, aber von Seiten der Anklage aus dem Kontext gerissen. Dabei habe er sich teilweise auf den ersten Mann seiner Ex-Frau bezogen und gefragt, ob sie von ihm, dem Angeklagten, dasselbe Verhalten erwarte.
Als Zeugin geladen bestätigt die Ex-Frau, dass der 59-Jährige die Scheidung im Juni bereits akzeptiert habe. Sie habe dennoch weiterhin Angst vor ihm.
Angesichts der Aussagen bewertet auch Richter Alexander Wehinger die Taten als Drohungen, nicht als Versuch, die Scheidung abzuwenden, also Nötigung. Das Gericht schlägt dem Angeklagten eine Diversion vor: eine Geldstrafe von 2400 Euro sowie 100 Euro Teilschadensersatz an die Ex-Frau. Der Angeklagte nimmt das Angebot an.