E-Bike für den Heimweg gestohlen? Verteidigung beantragt Freispruch

Der Angeklagte stahl ein E-Bike. Das gibt er zu, seine Verteidigung beantragt dennoch einen Freispruch.
Die Staatsanwaltschaft klagt einen 24-Jährigen an, weil er ein E-Bike gestohlen haben soll. Der Angeklagte gesteht, dieses genommen zu haben. Dennoch plädiert er auf nicht schuldig. Sein Verteidiger sieht nämlich keinen Zueignungsvorsatz, sondern einen Gebrauchsdiebstahl. Dieser wäre straffrei.
Ladegerät auch mitgenommen
Der Angeklagte sei alkoholisiert auf dem Weg nach Hause gewesen. In Bahnhofsnähe habe er die offene Garage gesehen, darin das E-Bike. Dieses habe er mitsamt dem Ladegerät genommen. Sein angeblicher Beweggrund: Er wollte nach Hause fahren, am nächsten Tag das Fahrrad zurückbringen und das möglichst im gleichen Ladezustand.
Die Verteidigung bezeichnet das Vorgehen als “mangelnde Reife” und “Charakterschwäche”. Der mehrfach vorbestrafte Mann fiel durch ähnliche Delikte bereits in der Vergangenheit auf. Es sei aber stets nur um den vorübergehenden Gebrauch, keine dauerhafte Aneignung gegangen.
Doch die weiteren Ausführungen des Angeklagten werfen Fragen auf. Dieser habe das E-Bike beim benachbarten Zahnarzt abgestellt, einem angeblich sicheren Ort. Er habe nicht gewollt, dass seine Eltern das Fahrrad sehen. Warum er das Fahrrad über Nacht nicht lud, bleibt ungeklärt. Bei der Polizei habe er zudem alles abgestritten. Einen markanten Punkt hebt Staatsanwältin Sophia Gassner besonders hervor, nämlich den Diebstahl aus einem Wohnhaus: “Das ist einfach ein privater Bereich.”
Änderung des Tatbestands
Ursprünglich angeklagt war schwerer Diebstahl. Richterin Lea Gabriel spricht den Angeklagten des Diebstahls schuldig. Für das E-Bike ist nach einjähriger Nutzung ein Teil des Wertes abzuschreiben. Somit ist es weniger als 5000 Euro wert. Von einem Gebrauchsdiebstahl sei jedoch nicht auszugehen. Sie verhängt eine Freiheitsstrafe von drei Monaten.
Sie ermahnt den Mann, der seine Trinkgewohnheiten vorschob. “Dann müssen Sie auf Alkohol verzichten. Dann müssen nicht andere Leute auf ihr Fahrrad verzichten.”
Die Verteidigung meldet Berufung an. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.