"Aus Langeweile" begann ein heute 55-jähriger, einschlägige Bilder und Videos von minderjährigen Mädchen und Buben zu sammeln. Jetzt musste er auf der Anklagebank Platz nehmen - und wurde verurteilt.
Die Staatsanwaltschaft gab beim Prozess am Montag keine Erklärung ab. Ob das Urteil jetzt bekämpft wird oder nicht, teilte die Strafverfolgungsbehörde nun auf NEUE-Anfrage mit.
Angeklagter forderte im Drogenrausch mit Morddrohungen und Schlägen Mitbewohner dazu auf, siebeneinhalb Meter in die Tiefe zu springen. 44-Jähriger wurde schwer verletzt.
Morddrohungen des Vorbestraften gegen Ex-Freundin. Berufungsgericht beließ es bei teilbedingter Haftstrafe von zwölf Monaten, die von Staatsanwaltschaft bekämpft wurde.
60-Jähriger verletzte Mitbewohner leicht. Berufungsgericht bestätigte Strafe: Drei Jahre teilbedingte Haft. Geschworene ging nicht von angeklagtem Mordversuch aus.