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Mordversuch oder Körperverletzung? Gericht entschied sich

24.08.2024 • 07:00 Uhr
ABD0004_20240213 – INNSBRUCK – …STERREICH: ++ THEMENBILD ++ Eingangsbereich des Landesgerichts (Oberlandesgericht), anlŠsslich der Tagsatzung mit Entscheidung Ÿber Insolvenzantrag gegen Rene Benko, aufgenommen am Dienstag, 13. Februar 2024, in Innsbruck. – FOTO: APA/EXPA/JOHANN GRODER
Das Strafmaß wurde vom Oberlandesgericht Innsbruck bestätigt. APA

60-Jähriger verletzte Mitbewohner leicht. Berufungsgericht bestätigte Strafe: Drei Jahre teilbedingte Haft. Geschworene ging nicht von angeklagtem Mordversuch aus.

Die Geschworenen gingen nicht vom angeklagten versuchten Mord aus. Stattdessen werteten sieben der acht Laienrichter die Tat als versuchte absichtliche schwere Körperverletzung. Dafür wurde der unbescholtene Angeklagte im Mai am Landesgericht Feldkirch in einem Geschworenenprozess unter dem Vorsitz von Richter Martin Mitteregger zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Davon ist ein Jahr zu verbüßen.

Der Angeklagte darf während der dreijährigen Bewährungszeit keinen Kontakt zum mutmaßlichen Opfer haben und muss Bewährungshilfe in Anspruch nehmen. Als Teilschmerzengeld hat der 60-Jährige dem Verletzten 2000 Euro zu bezahlen.

Berufungsverhandlung bestätigt Strafmaß

Der Schuldspruch wurde rechtskräftig, weil keine Nichtigkeitsbeschwerde eingebracht wurde. Der Angeklagte und die Staatsanwaltschaft meldeten Strafberufungen an. In der Berufungsverhandlung am Oberlandesgericht Innsbruck wurde nun das Strafmaß bestätigt. Den Strafberufungen wurde keine Folge gegeben. Das Urteil ist jetzt rechtskräftig. Der Strafrahmen belief sich auf zwei bis zehn Jahre Haft.

Die Geschworenen folgten den Angaben des Opfers. Der 40-jährige Deutsche sagte, der angeklagte WG-Mitbewohner habe am 17. Juni 2022 in der Arbeiterunterkunft in Weiler stehend ins Sitz-WC gepinkelt und nicht ins reparierte Stehpissoir. Deshalb habe er den Türken gerügt. Der Angeklagte habe daraufhin ein Küchenmesser genommen und versucht, in der Küche auf ihn einzustechen. Er habe die direkt auf seinen Hals gezielten Stiche abwehren können, indem er die Waffe führende Hand des Angeklagten erfasst habe. Außerdem habe er dem Türken in Notwehr drei Faustschläge ins Gesicht versetzt. Ein Stich mit dem 25 Zentimeter langen Messer habe ihn an einem Oberarm leicht verletzt.

Angeklagter spricht von Unfall und Notwehr

Der Angeklagte sagte, er sei nicht schuldig, und sprach von einem Unfall. Er habe das Messer in der Hand gehalten, um damit in der Küche Brot zu schneiden. Sein deutscher Mitbewohner habe ihn geschlagen und getreten. Der Verteidiger beantragte einen Freispruch wegen Notwehr.

Ursprünglich klagte die Staatsanwaltschaft den Vorfall wegen versuchter absichtlicher schwerer Körperverletzung an. Ein Schöffensenat fällte aber 2023 am Landesgericht ein Unzuständigkeitsurteil: Weil Hinweise für einen Mordversuch vorliegen würden, mit versuchten gezielten Stichen in den Hals. Daraufhin erhob die Staatsanwaltschaft Anklage wegen versuchten Mordes.