45-Jährige gesteht Mietwagenbetrug und belastet Verwandten

Eine 45-Jährige gesteht Betrug mit Mietautos in Vorarlberg und Tirol. Vor Gericht kämpft sie mit den Tränen und spricht über eine schwierige Zeit in ihrem Leben.
“Ich war immer eine brave Frau”, erklärt die 45-jährige Angeklagte. Immer wieder kommen ihr die Tränen, bricht ihr die Stimme weg. Während der Urteilsfindung zittert sie heftig. Ihr Partner und drei Kinder sind ebenfalls anwesend.
Die Frau muss sich wegen schweren Betrugs am Landesgericht verantworten. Im Februar 2026 soll sie sich gemeinsam mit einem unbekannten Täter bei Mietwagenfirmen als Mitarbeiterin einer Versicherungsanstalt ausgegeben haben. Unter der Angabe, dass die Versicherung Kosten für Mietautos übernehme, sollen sie in Vorarlberg und Tirol mehrfach Wagen gemietet haben und damit herumgefahren sein. Der entstandene Schaden beläuft sich auf mehrere tausend Euro.
Spielsucht
Die Angeklagte bekennt sich vollinhaltlich schuldig. Sie sei damals spielsüchtig gewesen, sei deshalb sogar in Therapie gegangen. Ihr Partner legt die entsprechende Bestätigung vor.
“Ich war nie straffällig”, erklärt sie unter Tränen. Richterin Lea Gabriel bestätigt ihr mehrmals, dass das Gericht dies wisse. Jedoch hatte die 45-Jährige in der Vergangenheit bereits eine Diversion erhalten.
Aufgrund des Geständnisses bleiben kaum Fragen offen. Staatsanwältin Lisa Pfeifer erkundigt sich allerdings, wer der unbekannte Mittäter ist. Die Angeklagte antwortet, dass es sich um ihren Cousin handle. Die Taten seien seine Idee gewesen.
Geldstrafe
Die Richterin spricht die Angeklagte schuldig und verhängt eine Geldstrafe von 1440 Euro (360 Tagessätze zu vier Euro). Davon wird die Hälfte bedingt nachgesehen. Überdies erkennt die 45-Jährige Teilschadensersatz an zwei Mietwagenunternehmen an. Das sind einmal 3259,95 Euro zuzüglich vier Prozent Zinsen sowie einmal 1099,61 Euro.
“Da gibt es eigentlich nur Gefängnis”, erklärt die Richterin. Im vorliegenden Fall wären bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe möglich gewesen. Sie erachtet eine Geldstrafe jedoch als ausreichend. Die Angeklagte profitiert von den beiden wesentlichsten Milderungsgründen in der österreichischen Justiz: Sie ist unbescholten und hat ein reumütiges Geständnis abgelegt.
Alle Parteien verzichten auf Rechtsmittel. Die Angeklagte ist allerdings nicht anwaltlich vertreten, weshalb ihr trotzdem drei Tage Bedenkzeit bleiben. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.