Drittes Auto für 107.000 Euro, aber vor Gericht feilscht er

Ein Unternehmer soll seine Ex-Freundin gestalkt haben. Als die Richterin ihm ein Angebot unterbreitet, entdeckt der ausgabefreudige 29-Jährige plötzlich seine Sparsamkeit.
Ein 29-jähriger, selbstständiger Unternehmer sorgt mit seinem Auftritt vor Gericht für einige Fragezeichen. Zu Prozessbeginn gibt er an, 4000 Euro monatlich zu verdienen und ebenso schnell auszugeben. Kürzlich habe er ein drittes Auto, einen Mercedes für 107.000 Euro, gekauft. Das Diversionsangebot von 1000 Euro stößt ihm allerdings auf.
Stalking
Dem Mann wird vorgeworfen, seine Ex-Freundin beharrlich verfolgt, also gestalkt, zu haben. Über rund drei Monate hinweg soll er sie wiederholt angerufen, ihr E-Mails und zwei Briefe geschrieben, sie mehrmals zu Hause und am Arbeitsplatz aufgesucht haben. Sie habe ihm zuvor bereits mitgeteilt, dass sie keinen Kontakt mehr wolle. Überdies soll er dem neuen Freund seiner ehemaligen Freundin am Telefon gedroht haben. Er werde mit einer Waffe auf das Festival kommen, wo dieser sich zum Zeitpunkt des Telefonats aufhielt.
Der 29-Jährige bekennt sich teilweise schuldig. Ein paar Anrufe gesteht er und dass er zweimal bei seiner Ex-Freundin zu Hause war. Da habe er ihr Kleidung zurückgegeben. Auch zu den Briefen zeigt sich der Angeklagte geständig, allerdings erst, nachdem ihm diese vorgehalten werden.
Spätestens als Chatnachrichten an die Ex-Freundin zum Thema werden, wird er allerdings ungehalten. Er sagt über die Beziehung: “Für mich ist es erledigt. Ich habe längst damit abgeschlossen.” Richterin Sabrina Tagwercher liest ihm jedoch einzelne seiner Nachrichten aus dem Anklagezeitraum vor. Unter anderem heißt es darin, seine Ex-Freundin denke beim Sex mit anderen Männern an ihn. “Wenn man das durchliest, hat man nicht den Eindruck, dass Sie es zu diesem Zeitpunkt schon akzeptiert haben”, sagt die Richterin.
Diskussion über Diversion
Der 29-Jährige ist unbescholten. Eine Diversion ist möglich. Die Richterin führt dem Unternehmer sowohl seine Nachrichten als auch die Konsequenzen eines möglichen Schuldspruchs vor Augen. Er gesteht schließlich zu, dass Taten seinerseits nicht in Ordnung waren.
Vom Diversionsangebot über 1000 Euro stehen 200 Euro der Ex-Freundin zu. Die Richterin stellt klar: “Das ist ein großes Angebot an Sie.” Doch der 29-Jährige ärgert sich, beruft sich auf offene Schulden, versucht zu feilschen. “Ich bin bereit 500 Euro zu bezahlen.”
Der Staatsanwalt entgegnet: “Hier macht nur das Gericht Angebote. Sie können ‘Ja’ oder ‘Nein’ sagen.” Dennoch äußert der Angeklagte seinen Unmut, nimmt das Angebot aber schließlich an. Er bezahlt die 1000 Euro vor Ort. Das Verfahren ist somit eingestellt.