Zwei Jahre Haft für Vergewaltigung eines 15-Jährigen in JA

Weil er im vorigen Herbst einen ihm körperlich deutlich unterlegenen, damals 15 Jahre alten Mithäftling misshandelt und am Ende sexuell missbraucht hatte, ist ein 16-Jähriger am Dienstag am Wiener Landesgericht zu einer zweijährigen unbedingten Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der bereits vier Mal vorbestrafte Jugendliche wurde der Vergewaltigung, der Körperverletzung, der schweren Nötigung und der gefährlichen Drohung für schuldig befunden. Das Urteil ist rechtskräftig.
Das Opfer der Übergriffe bekam für die erlittenen seelischen und körperlichen Schmerzen 1.500 Euro zugesprochen. “Wir haben keine Zweifel an den Angaben des Zeugen”, stellte der Vorsitzende eines Schöffensenats in der Urteilsbegründung klar. Der Angeklagte hatte sich formal schuldig bekannt, aber sich verharmlosend verantwortet. Der Betroffene war nicht als Zeuge geladen, er hatte im Ermittlungsverfahren kontradiktorisch ausgesagt. Die auf Video aufgezeichnete Aussage des Jugendlichen wurde im Gerichtssaal unter Ausschluss der Öffentlichkeit abgespielt.
Zusätzlich zur verhängten Freiheitsstrafe bekam der wegen Vermögensdelikten massiv vorbestrafte 16-Jährige eine offene, zur Bewährung ausgesetzte sechsmonatige Haftstrafe widerrufen, sodass er insgesamt zweieinhalb Jahre absitzen muss. Nach Rücksprache mit seinem Verteidiger nahm der Staatenlose das Urteil an. Die Staatsanwältin verzichtete ebenfalls auf Rechtsmittel.
Junge Häftlinge nach Stromausfall ins Burgenland verlegt
Die inkriminierten Gewalttätigkeiten ereigneten sich in einem Drei-Personen-Haftraum auf der Jugendabteilung der JA Eisenstadt. An sich waren der Angeklagte und das Opfer in der JA Josefstadt untergebracht, sie mussten jedoch Mitte September 2025 aufgrund eines Stromausfalls von Wien ins Burgenland verlegt werden. Dort dürfte der körperlich deutlich kräftigere Angeklagte Gefallen am Quälen des schwächeren Mitgefangenen gefunden haben.
Beinahe täglich schlug er den 15-Jährigen mit Fäusten, meistens auf die Oberarme, aber auch ins Gesicht, sodass der Betroffene ein Hämatom am rechten Auge abbekam. Auch gewürgt soll er den Mithäftling haben. Eines Nachts – es war 2.00 Uhr – sprühte er dem Schlafenden Rasierschaum ins Gesicht, fixierte den Erwachenden am Bett und rasierte ihm eine Augenbraue ab.
Auf die Frage des vorsitzenden Richters, warum es zu “Problemen” gekommen sei, verwies der Angeklagte auf Diskussionen übers Fernsehprogramm: “Er dachte, er wäre der Oberchecker.” Dabei sei sein Zellengenosse “klein und schmal” gewesen: “Man hat Mitleid mit ihm.” Er habe “versucht, mich zurückzuhalten.”
Nach Meldung landete Opfer wieder mit Täter in derselben Zelle
Am Ende kam es – wieder mitten in der Nacht – zu einem schweren sexuellen Übergriff, der den Tatbestand der Vergewaltigung erfüllte. Der Betroffene meldete am nächsten Tag zunächst die Misshandlungen, von der sexuellen Gewalt erzählte er – wohl aus Scham – erst etwas später. Daraufhin wurden die zwei Jugendlichen von Eisenstadt zurück nach Wien in die JA Münnichplatz verlegt.
Dabei bekleckerte sich der Strafvollzug wahrlich nicht mit Ruhm. Der Täter und sein Opfer landeten nämlich kurzzeitig wieder in derselben Zelle, was in der Verhandlung zur Sprache kam und nicht nur bei den Schöffen für Verwunderung sorgte. Das jugendliche Opfer von sexualisierter Gewalt musste am Münnichplatz neuerlich über das ihm Widerfahrene sprechen, um nicht mit seinem Peiniger eingesperrt zu bleiben.