Verbotener Sex mit 13-jähriger Freundin

11.06.2024 • 15:00 Uhr
Angeklagte werden aus Haft vorgeführt Zwei Männer, Jahrgang 2004 und 1988, sollen 2023 mit andern Mittätern sieben Personen in Vorarlberg und Österreich Geld und Wertgegenstände abgenommen haben. Den Opfern wurde am Telefon erklärt, dass ein Polizeibeamter aus Sicherheitsgründen ihre Wertgegenstände in Verwahrung übernehmen würde. Landesgericht, Schwurgerichtssaal
hartinger

Geldstrafe und bedingte Haftstrafe wegen schweren sexuellen Missbrauchs Unmündiger. Vom Vorwurf der Vergewaltigung wurde der 18-Jährige freigesprochen.

Wegen des Verbrechens der Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen wurde der angeklagte Lehrling am Dienstag in einem Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch zu einer bedingten, nicht zu verbüßenden Haftstrafe von neun Monaten und einer unbedingten, dem Gericht zu bezahlenden Geldstrafe von 1440 Euro (360 Tagessätze zu je 4 Euro) verurteilt. Als Teilschmerzengeld hat der 18-jährige Afghane seiner Ex-Freundin 2000 Euro zu bezahlen.

Das Urteil des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richterin Sabrina Tagwercher, mit dem der Angeklagte wie auch Staatsanwalt Johannes Hartmann einverstanden waren, ist bereits rechtskräftig. Der Strafrahmen für den zur Tatzeit noch jugendlichen Täter belief sich auf bis zu fünf Jahre Gefängnis. Die verhängte kombinierte Strafe entspricht 15 Monaten Haft. Bei dem Urteil handelt es sich um eine Zusatzstrafe zu einer Verurteilung von 2022 am Landesgericht.
Der Schöffensenat sei den Angaben des Angeklagten gefolgt, sagte Richterin Tagwercher in ihrer Urteilsbegründung. Demnach hatte der damals 16-Jährige während der Liebesbeziehung zwischen April und August 2022 mehrmals einvernehmlichen vaginalen Geschlechtsverkehr mit seiner Freundin.

Unmündig

Der dazu geständige Angeklagte wusste, dass seine Freundin im fraglichen Zeitraum zunächst 12 und dann 13 Jahre alt und damit unmündig war. Deshalb war der Sex mit ihr strafbar. Damit möchte der Gesetzgeber noch nicht 14-jährige Jugendliche in ihrer sexuellen Selbstbestimmung und Entwicklung schützen.

Freigesprochen wurde der von Andreas Mandl verteidigte Angeklagte von den Vorwürfen der Vergewaltigung und des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen mit beischlafähnlichen sexuellen Handlungen.
Denn das Mädchen habe widersprüchliche Angaben gemacht, sagte die Vorsitzende des Schöffensenats. Der Angeklagte habe beim Gericht einen glaubwürdigen Eindruck hinterlassen.

Genötigt

Was die Vergewaltigung anbelangt, wurde dem 18-Jährigen in der Anklageschrift vorgeworfen, er habe seine damalige Freundin gegen ihren erkennbaren Willen einmal zur Vornahme des Oralverkehrs an ihm genötigt.

Verfahrenshelfer Mandl sagte, auch nach der angeblichen Vergewaltigung habe das Mädchen seinen Mandanten zu Treffen eingeladen und mit ihm einvernehmlich sexuell verkehrt. Hätte es eine Vergewaltigung gegeben, hätte das Mädchen wohl den Kontakt abgebrochen.