Angeklagter schlug nach Ansicht der Richter unmündige Tochter seiner Lebensgefährtin über Jahre hinweg mehrmals im Monat. Mehrjährige Haftstrafe in zweiter Instanz bestätigt.
Geldstrafe und bedingte Haftstrafe wegen schweren sexuellen Missbrauchs Unmündiger. Vom Vorwurf der Vergewaltigung wurde der 18-Jährige freigesprochen.