Lokal

Jugendlicher wegen Missbrauchs verurteilt

04.07.2023 • 15:54 Uhr
Der Prozess fand am Dienstag am Landesgericht Feldkirch statt.<span class="copyright">Symbolbild/Klaus Hartinger</span>
Der Prozess fand am Dienstag am Landesgericht Feldkirch statt.Symbolbild/Klaus Hartinger

14-Jähriger wurde wegen schweren sexuellen Missbrauchs von erst zwölfjähriger Freundin zu teilbedingter Geldstrafe verurteilt.

Der Schuldspruch erfolgte wegen der Verbrechen des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen.

Das Strafmaß

Dafür wurde der unbescholtene Schüler am Dienstag in einem Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch zu einer teilbedingten Geldstrafe von 1440 Euro (360 Tagessätze zu je vier Euro) verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, dem Gericht  zu bezahlende Teil 720 Euro (180 Tagessätze). Die anderen 720 Euro wurde für eine Bewährungszeit von drei Jahren bedingt nachgesehen.

Konkreter Tatvorwurf

Das Urteil des Schöffensenats, mit dem der Angeklagte und Staatsanwältin Konstanze Manhart einverstanden waren, ist rechtskräftig. Der Strafrahmen für den angeklagten Jugendlichen belief sich auf null bis fünf Jahre Gefängnis. Die verhängte Geldstrafe entspricht umgerechnet sechs Monaten Haft.

Der 14-jährige Angeklagte aus dem Bezirk Feldkirch hat nach den gerichtlichen Feststellungen Ende Sommer 2022 zwei Mal sexuelle Handlungen mit seiner zwölfjährigen Freundin gehabt. Die Initiative dazu soll von dem Mädchen ausgegangen sein.

Das Strafgesetzbuch verbietet sexuelle Handlungen, auch einvernehmliche, mit unmündigen Personen. Unmündig ist, wer noch nicht 14 Jahre alt ist. Unmündige sollen dadurch in ihrer sexuellen Entwicklung geschützt werden. Bestraft wird, wer strafmündig ist, also zumindest 14 Jahre alt.

Wenn die unmündige Person 13 Jahre alt ist und der beteiligte Jugendliche höchstens 15, erfolgt keine Bestrafung. Sein Mandant sei gerade erst seit zwei Monaten 14 und damit seit Kurzem strafmündig gewesen, sagte Verteidiger Manfred Puchner. Das Mädchen wäre in drei Monaten 13 Jahre alt gewesen, berichtete der Anwalt.

Richterin nahm Rücksicht

Auf die besondere Alterskonstellation sei bei der Strafbemessung Rücksicht genommen worden, sagte Richterin Sabrina Tagwercher als Vorsitzende des Schöffensenats in ihrer Urteilsbegründung. Mildernd hätten sich auch das Geständnis schon vor der Polizei und die Unbescholtenheit des Angeklagten ausgewirkt. Weil ein Sonderfall von sexuellem Missbrauch vorliege, sei keine Haftstrafe notwendig. Die Geldstrafe sei so ausgemessen worden, dass sie nicht im Leumundszeugnis des Jugendlichen aufscheine. Der 14-Jährige befinde sich inzwischen auf einem guten Weg und trete im Herbst eine Lehre an.

Der Schöffensenat verpflichtete den Angeklagten dazu, der anwaltlich von Andrea Höfle-Stenech vertretenen Zwölfjährigen als Teilschadenersatz 1000 Euro zu bezahlen.