Sieben lügende Zeugen bestraft

27.09.2024 • 16:12 Uhr
Landesgericht Feldkirch

Mitarbeiter behaupteten als Zeugen, mutmaßlicher Kurpfuscher habe keine Patienten behandelt.

Wegen der Vergehen der falschen Beweisaussage und des versuchten schweren Betrugs wurde der unbescholtene Angestellte mit dem Nettoeinkommen von 3000 Euro gestern in einem Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch zu einer bedingten, nicht zu verbüßenden Haftstrafe von sieben Monaten und einer unbedingten, dem Gericht zu bezahlenden Geldstrafe von 10.400 Euro (260 Tagessätze zu je 40 Euro) verurteilt.

Das Urteil des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richterin Lisa Pfeifer ist nicht rechtskräftig. Denn der von Alexander Fetz verurteilte Angeklagte und Staatsanwältin Julia Berchtold nahmen drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Die mögliche Höchststrafe wäre drei Jahre Gefängnis gewesen. Die verhängte kombinierte Strafe entspricht elf Monaten Haft.

Bewusste Falschaussage

Nach den gerichtlichen Feststellungen sagte der Angeklagte als Zeuge in zwei Zivilprozessen am Landesgericht bewusst wahrheitswidrig aus und machte sich damit auch eines versuchten Prozessbetrugs schuldig. Demnach behauptete der 49-Jährige in zwei Schadenersatzprozessen mit Klagsforderungen von jeweils rund 60.000 Euro, sein beklagter Arbeitgeber habe die klagenden zwei Patienten nicht behandelt.

Der 52-jähriger Arbeitgeber des Angeklagten ist ein mutmaßlicher falscher Zahnarzt, der inzwischen wegen gewerbsmäßig schweren Betrugs, fahrlässiger Körperverletzung von 17 Patienten und Kurpfuscherei angeklagte wurde. Die Anklageschrift ist noch nicht rechtswirksam. Deshalb wurde noch kein Verhandlungstermin anberaumt.

Mittlerweile wurden am Landesgericht sieben Mitarbeiter des mutmaßlichen Kurpfuschers wegen falscher Zeugenaussage und versuchten schweren Betrugs verurteilt, jeweils zu einer kombinierten Strafe. Vier der Urteile sind nicht rechtskräftig. Drei Urteile sind rechtskräftig, in Prozessen, in denen die Angeklagten zugaben, als Zeugen vor Gericht gelogen zu haben.