Versuchter Mord an Taxifahrer: 14 Jahre Haft

29-jähriger Fahrgast verletzte nach Ansicht der Richter im November 2023 in Buchs Taxilenker, den er nicht bezahlen wollte, mit Machetenstichen lebensgefährlich.
Sechs der acht Geschworenen werteten die Tat als versuchten Mord. Dafür wurde der mit fünf Vorstrafen belastete 29-Jährige am Dienstag in einem Geschworenenprozess am Landesgericht Feldkirch zu einer Zusatzstrafe von 14 Jahren Gefängnis verurteilt, zusätzlich zu zwei Haftmonaten vom Jänner am Bezirksgericht Feldkirch. Hinzu kommen vier Haftmonate aus einer offenen Vorstrafe wegen fahrlässiger Körperverletzung. Damit beträgt die Gesamtstrafe 17 Jahre und 4 Monate Haft. Als Teilschadenersatz hat der Feldkircher dem Geschädigten 5060 Euro zu bezahlen.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Denn der von Clemens Achammer verteidigte Angeklagte und Staatsanwältin Julia Berchtold nahmen drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Der Strafrahmen belief sich auf 10 bis 20 Jahre oder lebenslängliche Haft.
Nach den gerichtlichen Feststellungen hat der Fahrgast, der bei seinem Dealer Drogen kaufen wollte, am 7. November 2023 in Buchs in der Schweiz den Fuhrlohn von 93 Euro nicht bezahlt und in einem abgestellten Taxi mit einer Machete mit einer 36 Zentimeter langen Klinge auf Hals, Kopf und Brust des Taxifahrers eingestochen und ihn dabei vor allem mit zwei Stichen in den Hals lebensgefährlich verletzt. Nach Ansicht der Geschworenen hat der Österreicher türkischer Abstammung dabei versucht, den 46-Jährigen zu töten.
Dem Urteil zufolge hat der Schwerverletzte zu Fuß die Flucht ergriffen und wurde dabei vom Angeklagten mit der Machete ein Stück weit verfolgt. Der Angeklagte hat danach mit dem Taxi die Flucht ergriffen. Bei der Heimfahrt nach Feldkirch hat er abgestellte Autos gerammt und dafür gesorgt, dass Grenzwachebeamte zur Seite springen mussten.
Glück im Unglück für Opfer
Nur einem glücklichen Zufall beim Eindringen der Machete in den Hals und der raschen Operation sei das Überleben des Schwerverletzten zu verdanken. Das sagte Gerichtsmediziner Walter Rabl, der nach seiner Pensionierung letztmals in Feldkirch ein Gutachten erörterte.
Wegen des Konsums von Kokain und Alkohol war der süchtige 29-Jährige nach Darstellung von Gerichtspsychiater Reinhard Haller eingeschränkt zurechnungsfähig.
Der geschädigte 46-Jährige leidet körperlich und psychisch an den Folgen der Tat. Der türkischstämmige Mann kann nicht mehr Taxi fahren, seine Sehfähigkeit hat durch die Verletzung eines Sehnervs stark gelitten, und er hat Panikattacken und Angst und befindet sich in Behandlung.