Urteil gegen Postler, der 563 Pakete stahl

Postmitarbeiter stahl 563 Pakete im Warenwert von 78.000 Euro.
Der geständige und reumütige Angeklagte wurde in einem Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch wegen schweren gewerbsmäßigen Einbruchsdiebstahls und eines Vergehens nach dem Waffengesetz verurteilt. Er erhielt eine bedingte Haftstrafe von neun Monaten, die nicht zu verbüßen ist. Zudem wurde eine unbedingte Geldstrafe in Höhe von 1440 Euro (360 Tagessätze zu je 4 Euro) verhängt. Als Teilschadenersatz hat der ehemalige Postmitarbeiter seinem ehemaligen Arbeitgeber 20.000 Euro zu bezahlen.
Bis zu fünf Jahre Haft
Das Urteil des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richter Theo Rümmele, mit dem der von Manuel Dietrich verteidigte Angeklagte und Staatsanwältin Konstanze Manhart einverstanden waren, ist rechtskräftig. Der Strafrahmen belief sich auf sechs Monate bis fünf Jahre Gefängnis. Die verhängte kombinierte Strafe entspricht 15 Monaten Haft.
Nach den gerichtlichen Feststellungen stahl der 40-jährige Deutsche zwischen Juni und Dezember 2023 in einem Postverteilungszentrum im Bezirk Bregenz 563 Pakete im Warenwert von 78.000 Euro. Der Großteil der gestohlenen Pakete konnte in seiner Unterkunft sichergestellt werden.
In Untersuchungshaft
Zunächst stahl der Angeklagte als Postmitarbeiter Pakete. Nachdem er als Dieb mithilfe von Peilsendern in Paketen aufgeflogen, von der Polizei einvernommen und von der Post entlassen worden war, verübte der Beschuldigte dem Urteil zufolge dennoch Einbruchsdiebstähle in das Postverteilungszentrum und entwendete dabei weitere Pakete.
Der Beschuldigte befand sich bis Mitte Februar zwei Wochen lang in Untersuchungshaft. Dafür werden ihm von der Geldstrafe 129,53 Euro abgezogen.
Pakete werden versteigert
Die Post entschädigte nach eigenen Angaben Geschädigte mit 44.000 Euro. Die vielen sichergestellten Pakete werden nun versteigert.
Verurteilt wurde der Angeklagte auch wegen des verbotenen Besitzes einer Stahlrute.