Indizien in Kryptochats reichten nicht aus: Freispruch in Drogenprozess

21.05.2025 • 13:05 Uhr
Indizien in Kryptochats reichten nicht aus: Freispruch in Drogenprozess
Einen Schuldspruch und einen Freispruch gab es im Drogenschmuggelprozess unter Richter Dietmar Nußbaumer. canva/hartinger

Freispruch im Zweifel für Zweitangeklagten aus Vorarlberger Drogenring. Der Erstangeklagte wurde hingegen wegen Weitergabe von Kokain und Marihuana verurteilt.

Auch ein Vorarlberger Drogenring, der hohe Rauschgiftmengen verkauft hat, kommunizierte mit vermeintlich überwachungssicheren Kryptohandys. Mehrere Mitglieder wurden inzwischen zu hohen Haftstrafen verurteilt, teilweise aber nicht rechtskräftig. Die Anklageschrift, über die am Mittwoch in einem Schöffenprozess am Landesgericht verhandelt wurde, stützt sich auf in Frankreich sichergestellte Chatnachrichten eines Kryptomessengerdienstes.

Kiloweise Marihuana geschmuggelt

Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft Feldkirch verwendeten die beiden miteinander befreundeten Angeklagten gemeinsam ein Kryptohandy. Demnach sollen sie zwischen Dezember 2019 und März 2021 zehn Kilogramm Marihuana aus der Schweiz geschmuggelt und in Vorarlberg verkauft haben. Zudem sollen die Unbescholtenen 600 Gramm Kokain verkauft haben.

Der teilweise geständige Erstangeklagte wurde wegen Suchtgifthandels zu einer teilbedingten Haftstrafe von drei Jahren verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, zu verbüßende Teil ein Jahr. Zwei Haftjahre wurden für eine Bewährungszeit von drei Jahren bedingt nachgesehen.

Als Verfallsbetrag hat der 34-Jährige der Republik Österreich 20.000 Euro aus seinem Drogengeschäften zu bezahlen. Nach der verbüßten Strafe hat sich der Drogensüchtige als Bewährungsauflage einer Entzugstherapie zu unterziehen.

Der Schöffensenat ging beim Kokain davon aus, dass der Bauarbeiter 300 Gramm konsumiert und 300 Gramm weitergegeben hat.

Drei Tage Bedenkzeit

Das Urteil des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richter Dietmar Nußbaumer ist nicht rechtskräftig. Denn der von Sanjay Doshi verteidigte Angeklagte und der Staatsanwalt nahmen drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Der Strafrahmen betrug 1 bis 15 Jahre Gefängnis.

Im Zweifel freigesprochen wurde der von Emelle Eglenceoglu verteidigte Zweitangeklagte.  Auch dieses Urteil ist nicht rechtskräftig. Dem Urteil zufolge war dem 32-Jährigen nicht zweifelsfrei nachzuweisen, dass er der zweite Verfasser der Chatnachrichten und daher mitverantwortlich für die Drogendeals war.

Zu den belastenden Indizien zählte der Umstand, dass in einer Chatnachricht die Adresse des Wohnblocks des Zweitangeklagten im Bezirk Feldkirch angeführt war. Er habe dort in der Garage seinen Kokainlieferanten getroffen, sagte der Erstangeklagte. Der Zweitangeklagte, mit dem er früher gemeinsam Drogen konsumiert habe, sei nicht sein Komplize, den er nicht verraten wolle.