U-Ausschuss-Reform vorerst vom Tisch

Verhandlungen gescheitert – ÖVP und Opposition schieben sich gegenseitig die Schuld zu.
Die Reform des U-Ausschusses auf Landesebene, die unter anderem auch mehr Kontrollrechte bringen hätte sollen, ist vorerst gescheitert. Uneinig waren sich die Parteien nur in einem einzigen Punkt.
Letztes Wort
Dabei geht es um die Frage, wer bei einem Streit um Aktenlieferungen und Untersuchungsgegenstände das letzte Wort haben soll: Der Landesvolksanwalt, der Landesrechnungshof oder das Landesverwaltungsgericht? Für letzteres hatte sich die Opposition ausgesprochen, damit Aktenlieferungen – so wie auf Bundesebene – eingeklagt werden könnten.
Die ÖVP hingegen vertrat die Ansicht, dass der Landesrechnungshof oder der Landesvolksanwalt die bessere Schlichtungsinstanz wäre. Unter anderem deswegen, weil unklar sei, ob die Übertragung dieser Aufgabe an das Landesverwaltungsgericht überhaupt verfassungsrechtlich gedeckt sei. Die Grünen hätten mit beiden Varianten leben können, wobei sie – dem Vernehmen nach – jene der ÖVP favorisierten.
Damit wird es in nächster Zeit wohl auch keinen U-Ausschuss zur Wirtschaftsbund-Causa geben. Die Opposition hatte nach Auffliegen der Affäre mit der Einberufung eines U-Ausschusses gezögert und zunächst Reformen verlangt. Auf der Forderungsliste fanden sich auch eine überparteiliche Einberufung des Gremiums, die Bestellung des Verfahrensrichters nicht durch Mehrheitsentscheid, Akteneinsicht für alle Teilnehmenden und Medienöffentlichkeit.
Neos

„Wieder einmal wehrt sich die ÖVP mit Händen und Füßen dagegen, Korruption sichtbar zu machen und damit zukünftig zu vermeiden“, so Neos-Klubobfrau Sabine Scheffknecht in einer gemeinsamen Aussendung der Opposition. Es brauche zwingend einen Streitschlichtungsmechanismus bei Aktenlieferungen, dazu habe die Legistik des Amtes der Landesregierung eine verfassungsrechtlich vertretbare Lösung vorgeschlagen. Die ÖVP habe das aber nicht gewollt und die Verhandlungen scheitern lassen. Kritik übte Scheffknecht auch an den Grünen, „die auf die schwarze Seite der Transparenz gewechselt sind und nicht klar Stellung bezogen haben“.
SPÖ

„Ohne Akten kann nichts untersucht werden. Deshalb braucht ein Untersuchungsausschuss unbedingt die Möglichkeit, nicht gelieferte Akten einzuklagen“, betonte Manuela Auer, geschäftsführende Klubobfrau der SPÖ. ÖVP und Grüne hätten dem Vorschlag der Landeslegistik nur mehr zustimmen müssen, „leider aber blockieren sie diese grundlegende Verbesserung. Damit werden U-Ausschüsse in Vorarlberg auch in Zukunft ihrer Kontrollfunktion nicht gerecht werden können“.
FPÖ

Nach dem Dafürhalten von FPÖ-Landesparteiobmann Christof Bitschi hat die ÖVP „weiterhin Angst vor wirksamer Aufklärung und Kontrolle“. Die von Landeshauptmann Wallner groß angekündigte Transparenzoffensive sei ganz augenscheinlich nur „Showpolitik“, denn die ÖVP hat heute die notwendige Transparenz- und Kontrollreform bewusst scheitern lassen“, kritisiert Bitschi.
ÖVP

Klubobmann Roland Frühstück führt wiederum ins Treffen, dass sich die Volkspartei als weitaus größte Fraktion in 12 von 13 Verhandlungspunkten „äußerst kompromissbereit“ gezeigt und eine Einigung ermöglicht habe. Nur in einem Punkt gebe fundierte sachliche Bedenken. Experten hätten eine „verfassungsrechtliche Unsicherheit“ geortet, ob eine Übertragung dieser Aufgabe an das Landesverwaltungsgericht verfassungsrechtlich gedeckt ist. „Zudem wäre eine solche Schlichtung ein reines Aktenverfahren ohne Akteneinsicht. Entschieden wird lediglich aufgrund der Begründung der Parteien“, erläuterte Frühstück. Der Landes-RH und der Volksanwalt könnten die Akten des Landes hingegen jederzeit prüfen. „Das Beharren der Oppositionsparteien auf einem möglicherweise verfassungswidrigen Konstrukt hat einen fahlen Beigeschmack“, befand Frühstück.
Grüne

Klubobfrau Eva Hammerer forderte alle Beteiligten auf, an den Verhandlungstisch zurückzukehren. Für sie wären beide Vorschläge für die übergeordnete Schlichtungsinstanz denkbar. Jede Partei, die beim vorliegenden Paket nicht mitgehe, meine es nicht ernst mit sauberer Politik. „Die Opposition will sich offenbar vor einem Untersuchungsausschuss drücken und die ÖVP drückt sich vor dem Ausbau der Kontrollrechte“, so Hammerer.