Mit Kopfstoß verletzt und dennoch freigesprochen

Auch Berufungsgericht sprach frei. Demnach soll Angeklagter irrtümlich in Notwehr gehandelt haben.
Das mit bis zu einem Jahr Gefängnis bedrohte Vergehen der Körperverletzung wurde dem Angeklagten im Strafantrag der Staatsanwaltschaft Feldkirch vorgeworfen. Demnach soll der Ungar in Feldkirch mit einem Kopfstoß einen 19-Jährigen an der Nase leicht verletzt haben.
Freispruch in erster Instanz am Bezirksgericht
Am Bezirksgericht Feldkirch wurde der Angeklagte freigesprochen. Denn für den Richter war nicht erwiesen, dass der Angeklagte den 19-Jährigen überhaupt berührt hat. Zudem unterstellte das Bezirksgericht dem Angeklagten keinen Tatvorsatz.
Den erstinstanzlichen Freispruch bekämpfte die Staatsanwaltschaft mit einer Berufung wegen Nichtigkeit und Schuld. Das Landesgericht Feldkirch gab in der Berufungsverhandlung der Berufung der Staatsanwaltschaft keine Folge. Der Berufungssenat unter dem Vorsitz von Landesgerichtspräsidentin und Richterin Angelika Prechtl-Marte bestätigte nach einer Wiederholung des Beweisverfahrens mit den Einvernahmen des Angeklagten und des mutmaßlichen Opfers rechtskräftig den Freispruch.
Das Ergebnis sei das gleiche wie vor dem Bezirksgericht. Der Weg zum Freispruch sei rechtlich komplizierter, sagte Prechtl-Marte in ihrer Urteilsbegründung.
Fall von sogenannter Putativnotwehr
Nach Ansicht der Berufungsrichter versetzte der Angeklagte dem 19-Jährigen einen Kopfstoß und verletzte ihn dabei leicht. Das Landesgericht ging aber davon aus, dass der Angeklagte irrtümlich meinte, sich in einer Notwehrsituation zu befinden. Das nennen Juristen Putativnotwehr.
Demnach befürchtete der Angeklagte dem Berufungsurteil zufolge grundlos, er werde vom 19-Jährigen gleich gestoßen oder geschlagen. Deshalb lag für den Berufungssenat nur noch eine fahrlässige Körperverletzung vor. Der Geschädigte gab an, durch die blutende Wunde weit weniger als 14 Tage lang Schmerzen gehabt zu haben.
Fahrlässige Körperverletzungen mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung von weniger als 14 Tagen werden aber nicht mehr bestraft.