Maskierter raubte Geld in Feldkircher Wohnung

Mehrjährige Gefängnisstrafe für Erstangeklagten, der bei Home Invasion im Drogenmilieu ehemaligen Freund überfiel. Vorbestrafter Zweitangeklagter im Zweifel freigesprochen.
Wegen Raubes, Urkundenunterdrückung und Entfremdung unbarer Zahlungsmittel wurde der mit sieben einschlägigen Vorstrafen belastete Erstangeklagte am Dienstag in einem Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Als Schadenersatz hat der 29-jährige Feldkircher seinem Ex-Freund 1500 Euro und 370 Schweizer Franken zu bezahlen.
Urteil ist rechtskräftig
Das Urteil des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richterin Verena Wackerle, mit dem der Erstangeklagte und Staatsanwalt Manfred Melchhammer einverstanden waren, ist rechtskräftig. Der Strafrahmen betrug zwei bis zehn Jahre Haft.
Mit Sturmhaube maskiert
Nach Ansicht der Richter betrat der mit einer Sturmhaube maskierte Arbeitslose am 22. Juni zusammen mit zwei anderen Maskierten die Feldkircher Wohnung seines Ex-Freundes, der ihnen nach dem Klingeln Einlass gewährte. Demnach schlugen und traten die Täter bei der Home Invasion im Drogenmilieu den 38-Jährigen, raubten ihm 1000 Euro, 370 Franken, nahmen die E-Card und die Bankomatkarte weg und beschädigten den Fernsehapparat und einen Laptop.
Der in seiner Wohnung überfallene Arbeitslose sagte, er vermute aufgrund der Statur und der Körperbewegungen, dass der 29-Jährige einer der Täter gewesen sei. Einen anderen, inzwischen geflüchteten Täter habe er erkannt, weil der seine Sturmhaube abgelegt habe. Der Erstangeklagte bestritt die Tatvorwürfe. Verteidiger German Bertsch beantragte einen Freispruch für den Untersuchungshäftling.
Zweitangeklagter im Zweifel freigesprochen
Im Zweifel (nicht rechtskräftig) freigesprochen wurde der von Clemens Achammer verteidigte Zweitangeklagte. Denn der Schöffensenat war nicht überzeugt davon, dass der siebenfach vorbestrafte 24-Jährige am Überfall in der Wohnung beteiligt war.
Der aus der Untersuchungshaft vorgeführte Zweitangeklagte sagte, er habe das Angebot des Erstangeklagten abgelehnt, an dem Raubüberfall mitzumachen. Unmittelbar nach der Tat habe der Erstangeklagte ihm gegenüber die Home Invasion zugegeben. Von all dem hatte der arbeitslose Beschuldigte vor der Polizei noch nichts erzählt. Weil er Angst vor dem geflüchteten Mittäter gehabt habe, erklärte der 24-Jährige vor Gericht.
Der überfallene Vorbestrafte sagte, er habe zum Zeitpunkt des Überfalls 200.000 Euro an Bargeld aus dem Verkauf einer anderen Wohnung nicht mehr in seiner Feldkircher Wohnung gehabt. Das Geld habe er inzwischen an einem anderen Ort in einem Safe aufbewahrt.